Keine Privatnutzung von Allgemeinflächen

Auch bezüglich der Nutzung von Allgemeinflächen (Gänge, Keller, Garagen, allgemeine Grünflächen etc.) wird folgendes festgehalten:

Die Mieterin oder der Mieter hat kein Recht, allgemeine Teile des Hauses persönlich zu nutzen. Es dürfen keine „Fahrnisse“ wie Möbel, Pflanzen, Kinderspielzeug oder Fahrräder etc. in Gängen und Stiegenhäusern abgestellt werden. Dieses Verbot hat auch mit Sicherheit zu tun (Feuerpolizei). Gänge sind Fluchtwege und daher freizuhalten. Im Brandfall können derartige Gegenstände bei Rauchbildung zu Todesfallen werden.

Wir ersuchen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse um Beachtung dieser Vorschriften!