Rücksichtnahme auf die Mieterschaft

Bezüglich des Verhaltens im Wohngebäude, den anderen Mieterinnen und Mieter gegenüber, geht es um gegenseitige Rücksichtnahme. Das „nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Ausmaß“ an Lärm, Geruch, Erschütterungen, Rauch, Licht etc. ist nicht zu überschreiten. Die Ruhezeiten gibt die Hausordnung bzw. Lärmschutzverordnung der Stadt Klagenfurt vor.
Im Sinne einer funktionierenden Hausgemeinschaft ersuchen wir um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis um ein friedvolles Miteinander zu ermöglichen.