Tierhaltung

Auch dazu gibt die Hausordnung Auskunft:
Nach dem entsprechenden Ansuchen und Prüfung durch die Hausverwaltung ist die Haltung von Tieren in der Wohnung möglich. Für Kleintiere, Käfigtiere Nagetiere, Vögel, Fische usw. ist kein Genehmigung erforderlich.
Die Haltung gefährlicher und großer Tiere ist verboten, es werden grundsätzlich nur kleine Tierrassen erlaubt – näheres im Ansuchenformular. Bei “Exoten“ ist der Hausverwaltung die verpflichtende Meldung an die Behörde vorzulegen. Das Herumstreunen von Katzen ist zu unterbinden. Hundehaltung ist nur nach vorhergehender Rücksprache mit der Hausverwaltung geduldet; bitte um eine entsprechende Bewilligung schriftlich ansuchen! Es gilt Leinen- und Beißkorbzwang. Bei Gefährdungen und Beschwerden kann die Hausverwaltung die Haltung von Tieren untersagen.