Arbeiten nur im Einvernehmen mit der Hausverwaltung

Grundsätzlich hat die Mieterin oder der Mieter das Recht die Wohnung zu verändern oder zu verbessern und kann unwesentliche Veränderungen (Ausmalen, Tapezieren, Teppich verlegen) durchführen, ohne die Hausverwaltung fragen zu müssen.
Wesentliche Veränderungen an Wohnung, Fassade oder Wohnungsumgebung wie Montage einer SAT-Antenne (Montage ist untersagt!), Markise am Balkon, neue Badewanne, eine Tür versetzen, Wanddurchbruch, Verlegung von Installationsleitungen oder Hartböden etc. sind genehmigungspflichtig. Das Anbohren des Vollwärmeschutzes der Fassade ist untersagt.
Vor Durchführung von baulichen Maßnahmen ist es unbedingt vorher erforderlich das Einvernehmen mit der Hausverwaltung herzustellen, siehe Punkt „bauliche Veränderungen – Formular“!