Kündigung einer Wohnung

Eine gerichtliche Aufkündigung ist nicht notwendig, allerdings muss die Kündigung der Wohnung schriftlich erfolgen (keine E-Mail)! Ein eventuell vorhandener Garagen- oder PKW-Abstellplatz ist ebenso geräumt zurückzugeben bzw. ist dieser von ausgelaufenem Öl oder Benzin zu reinigen. Es sollte der Name, Anschrift, Tür Nr. sowie Tel.Nr. angeführt sein. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben und entweder per Post oder per Fax an Klagenfurt Wohnen übermittelt werden. Sie können auch das Kündigungsformular von unserer Homepage herunterladen.

 

Kündigungsfrist

Für Wohnungen, Garagen und Parkplätze beträgt die Kündigungsfrist bei Klagenfurt Wohnen in den meisten Fällen ein Monat – bitte überprüfen Sie in Ihrem Mietvertrag Ihre Kündigungsfrist! Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsletzten. Beispiel:

Eingang des Kündigungsschreibens am 25. des Monats. Ende des Nutzungsverhältnisses: 31. des nächsten Monats. (z.B. Kündigung 25.6. – Auszug 31.7.)

 

Weitergabe an Nachmieter

Die Mietverträge von Klagenfurt Wohnen untersagen grundsätzlich eine Weitergabe. Die Vergabe der Wohnungen liegt ausschließlich bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und der zuständigen Wohnungsreferentin oder dem Wohnungsreferenten!

 

Wohnungsübergabe / Wohnungsübernahme

Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer Hausverwalterin / Ihrem Hausverwalter einen Übergabe-/ Übernahmetermin ca. 14 – 7 Tage vor Mietende.

Bei der Übernahme wird – wie auch bei der Übergabe – ein detailliertes Protokoll über den Zustand der Wohnung angefertigt. Sind Schäden in der Wohnung vorhanden, wie große Löcher, dunkle Wände usw., so sind diese von der Mieterin oder dem Mieter zu beseitigen oder es ist an Klagenfurt Wohnen ein Schadenersatz zu leisten.

 

Änderungen in der Wohnung

Wurden Änderungen in der Wohnung vorgenommen, so sind diese wieder zu entfernen. Wurde jedoch eine bauliche Maßnahme durch Klagenfurt Wohnen  genehmigt , und es ist keine Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustands vorgesehen – wie z.B. Wandversetzungen, Einbau einer Heizung, eines Bades usw. so muss der Urzustand nicht wiederhergestellt werden. Im Zweifel setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter in Verbindung!

Die wichtigen Punkte sind auch von unserer Homepage herunterzuladen:

 

Kaution, Eigenmittel, Genossenschaftsanteil

Haben Sie für Ihre Wohnung eine Kaution erlegt, so wird diese unverzüglich nach ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung ausbezahlt. Sind Schäden in der Wohnung vorhanden werden die Kosten nach Prüfung von der Kaution abgezogen und einbehalten, dies gilt auch für allfällige Mietrückstände.

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