Infos rund ums Wohnen

Unterscheiden muss man auch zwischen baulichen Veränderungen und Instandhaltungsarbeiten sowie Verhaltensregeln, die dem nachbarschaftlichen Zusammenleben im Haus dienen.

Wesentliche Veränderungen an Wohnung, Fassade oder Wohnungsumgebung wie Montage einer SAT-Antenne (Montage ist untersagt!), Markise am Balkon, neue Badewanne, eine Tür versetzen, Wanddurchbruch, Verlegung von Installationsleitungen oder Hartböden etc. sind genehmigungspflichtig. Das Anbohren des Vollwärmeschutzes der Fassade ist untersagt.

Vor Durchführung von baulichen Maßnahmen ist es unbedingt vorher erforderlich das Einvernehmen mit der Hausverwaltung herzustellen, siehe Punkt „bauliche Veränderungen – Formular“!

Im Sinne einer funktionierenden Hausgemeinschaft ersuchen wir um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis um ein friedvolles Miteinander zu ermöglichen.

Link zur Lärmschutzverordnung der Stadt Klagenfurt

Die Mieterin oder der Mieter hat kein Recht, allgemeine Teile des Hauses persönlich zu nutzen. Es dürfen keine „Fahrnisse“ wie Möbel, Pflanzen, Kinderspielzeug oder Fahrräder etc. in Gängen und Stiegenhäusern abgestellt werden. Dieses Verbot hat auch mit Sicherheit zu tun (Feuerpolizei). Gänge sind Fluchtwege und daher freizuhalten. Im Brandfall können derartige Gegenstände bei Rauchbildung zu Todesfallen werden.

Wir ersuchen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse um Beachtung dieser Vorschriften!

Die Haltung gefährlicher und großer Tiere ist verboten, es werden grundsätzlich nur kleine Tierrassen erlaubt – näheres im Ansuchenformular. Bei “Exoten“ ist der Hausverwaltung die verpflichtende Meldung an die Behörde vorzulegen. Das Herumstreunen von Katzen ist zu unterbinden. Hundehaltung ist nur nach vorhergehender Rücksprache mit der Hausverwaltung geduldet; bitte um eine entsprechende Bewilligung schriftlich ansuchen! Es gilt Leinen- und Beißkorbzwang. Bei Gefährdungen und Beschwerden kann die Hausverwaltung die Haltung von Tieren untersagen.

Kündigungsfrist

Für Wohnungen, Garagen und Parkplätze beträgt die Kündigungsfrist bei Klagenfurt Wohnen in den meisten Fällen ein Monat – bitte überprüfen Sie in Ihrem Mietvertrag Ihre Kündigungsfrist! Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsletzten. Beispiel:

Eingang des Kündigungsschreibens am 25. des Monats. Ende des Nutzungsverhältnisses: 31. des nächsten Monats. (z.B. Kündigung 25.6. – Auszug 31.7.)

 

Weitergabe an Nachmieter

Die Mietverträge von Klagenfurt Wohnen untersagen grundsätzlich eine Weitergabe. Die Vergabe der Wohnungen liegt ausschließlich bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und der zuständigen Wohnungsreferentin oder dem Wohnungsreferenten!

 

Wohnungsübergabe / Wohnungsübernahme

Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer Hausverwalterin / Ihrem Hausverwalter einen Übergabe-/ Übernahmetermin ca. 14 – 7 Tage vor Mietende.

Bei der Übernahme wird – wie auch bei der Übergabe – ein detailliertes Protokoll über den Zustand der Wohnung angefertigt. Sind Schäden in der Wohnung vorhanden, wie große Löcher, dunkle Wände usw., so sind diese von der Mieterin oder dem Mieter zu beseitigen oder es ist an Klagenfurt Wohnen ein Schadenersatz zu leisten.

 

Änderungen in der Wohnung

Wurden Änderungen in der Wohnung vorgenommen, so sind diese wieder zu entfernen. Wurde jedoch eine bauliche Maßnahme durch Klagenfurt Wohnen  genehmigt , und es ist keine Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustands vorgesehen – wie z.B. Wandversetzungen, Einbau einer Heizung, eines Bades usw. so muss der Urzustand nicht wiederhergestellt werden. Im Zweifel setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter in Verbindung!

 

Kaution, Eigenmittel, Genossenschaftsanteil

Haben Sie für Ihre Wohnung eine Kaution erlegt, so wird diese unverzüglich nach ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung ausbezahlt. Sind Schäden in der Wohnung vorhanden werden die Kosten nach Prüfung von der Kaution abgezogen und einbehalten, dies gilt auch für allfällige Mietrückstände.