Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Klagenfurt Wohnen ist laufend bemüht, seine Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website klagenfurt-wohnen.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeit teilweise mit der Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • WCAG 1.3.5 – Eingabezweck bestimmen:
    Im mehrseitigen Onlineformular “Ansuchen um eine Gemeindewohnung” sind mehrere Eingabefelder für personenbezogene Angaben nicht mit geeigneten standardisierten autocomplete-Attributen ausgezeichnet.

    Betroffen sind unter anderem Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Ort, Postleitzahl, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

    Dadurch kann der Zweck dieser Eingabefelder von Browsern und assistiven Technologien nicht immer zuverlässig programmatisch bestimmt werden. Funktionen zur automatischen Vervollständigung und zur individuellen Anpassung von Formularen können dadurch eingeschränkt sein.

    Die betroffenen Eingabefelder sollen mit den jeweils passenden standardisierten autocomplete-Werten ergänzt werden.

  • Weitere Onlineformulare:
    Auf der Website werden weitere Onlineformulare angeboten, darunter das „Ansuchen um einen Wohnungswechsel“. Diese Formulare wurden im Rahmen der bisherigen Barrierefreiheitsprüfung nicht vollständig einzeln untersucht.

    Es kann daher derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass in diesen Formularen vergleichbare oder weitere Barrieren vorhanden sind.

  • Herunterladbare Dokumente:
    Die auf der Website bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente wurden im Rahmen der bisherigen Barrierefreiheitsprüfung nicht vollständig untersucht.

    Die vollständige Barrierefreiheit dieser Dokumente kann daher derzeit nicht bestätigt werden. Einzelne Dokumente können beispielsweise unvollständige Dokumentstrukturen, fehlende Alternativtexte, eine nicht nachvollziehbare Lesereihenfolge oder nicht barrierefrei bedienbare Formularfelder enthalten.

    Falls Sie ein Dokument in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die unten angeführten Kontaktmöglichkeiten. Wir bemühen uns, die benötigten Informationen in einer geeigneten barrierefreien Form bereitzustellen.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Für die derzeit festgestellten Barrieren wird keine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.

c. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Derzeit werden keine Inhalte pauschal als außerhalb des Anwendungsbereichs der geltenden Barrierefreiheitsbestimmungen eingestuft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2026 auf Grundlage einer externen, stichprobenbasierten Bewertung durch die Webwerk Online-Solutions GmbH erstellt.

Die Bewertung erfolgte nach den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Die Prüfung umfasste ausgewählte repräsentative Webseiten, zentrale Funktionen und insbesondere das Onlineformular „Ansuchen um eine Gemeindewohnung“.

Es handelte sich um eine Stichprobenprüfung und nicht um eine vollständige Prüfung jeder einzelnen Seite, jedes Formulars, jeder Funktion und jedes bereitgestellten Dokuments.

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Website oder nach weiteren Prüfungen aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und erweitert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein wichtiges Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, oder wenn Sie Informationen in einer barrierefreien Form benötigen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Beschreiben Sie möglichst genau:

  • die festgestellte Barriere,
  • die betroffene Seite, das Formular oder das Dokument,
  • die verwendete Internetadresse sowie
  • gegebenenfalls das verwendete Gerät, den Browser oder die assistive Technologie.

Klagenfurt Wohnen
Paulitschgasse 13
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Telefon: +43 463 537 3320
E-Mail: wohnen@klagenfurt.at

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen das Ergebnis sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen innerhalb von zwei Monaten mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage erhalten, können Sie bei der Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten eine Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit einbringen.

Beschwerden können über das elektronische Beschwerdeformular der Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten übermittelt werden.

Elektronisches Beschwerdeformular öffnen

Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten
Haus der Anwaltschaften
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: 050 536 33091
E-Mail: gleichbehandlung@ktn.gv.at 

Die Gleichbehandlungsstelle prüft Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Bei begründeten Beschwerden kann sie Handlungsempfehlungen abgeben und Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorschlagen.