Ansuchen & Anträge

Antrag auf eine Gemeindewohnung in Klagenfurt

– Einfach erklärt

Sie möchten eine Gemeindewohnung in Klagenfurt am Wörthersee beantragen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Antrag bei Klagenfurt Wohnen – klar erklärt und übersichtlich zusammengefasst.

Erfahren Sie, wie Sie eine Gemeindewohnung bei Klagenfurt Wohnen beantragen können, welche Voraussetzungen zu beachten sind und welche Unterstützung Ihnen dabei zur Verfügung steht. So sind Sie bestens vorbereitet und können Ihren Antrag einfach und korrekt einreichen.

Die Antragstellung ist die Grundvoraussetzung, damit Ihre Anfrage für eine Wohnung berücksichtigt werden kann. Mit dem Antrag teilen Sie dem Wohn- und Parkraumservice mit, dass Sie eine Gemeindewohnung suchen und welche Wohnsituation für Sie passend wäre.

Gemeindewohnung beantragen

Da viel mehr Menschen eine Gemeindewohnung möchten, als es Wohnungen gibt, wird nach den dafür vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien entschieden.

Ein Wohnungsansuchen ist nur möglich, wenn die geltenden Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen erfüllt sind. Kein Ansuchen stellen können insbesondere Personen, die über Wohnungseigentum, ein Haus, eine Liegenschaft oder sonst über ausreichendes Vermögen zur eigenen Wohnversorgung verfügen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die durch wissentlich falsche Angaben Vorteile erlangen wollten oder eine Gemeindewohnung widerrechtlich bezogen haben. 

Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Antrag auf eine Gemeindewohnung stellen
  2. Angaben zu Ihrer aktuellen Wohnsituation machen
  3. gewünschte Wohnungsgröße angeben
  4. Kontaktmöglichkeiten übermitteln

Das Ansuchen erfolgt mit einem Antragsformular, welches Sie auf zwei Wegen bekommen:

  • im Bürgerservicebüro im Rathaus, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
  • oder auf der Webseite als Download oder Onlineformular

Das Ansuchen kann auf folgenden Arten abgegeben werden: 

  • persönlich im Bürgerservicebüro im Rathaus, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
  • per Post an das Bürgerservicebüro im Rathaus, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
  • als Upload auf der Homepage
  • oder per E-Mail anwohnservice@klagenfurt.at

Bitte beachten Sie:

  • Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen und alle geforderten Unterlagen abgeben. Es wird auch geprüft, ob Ihre Angaben richtig sind.
  • Die Richtlinien gelten für sämtliche Gemeindewohnungen; ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung besteht nicht.

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, werden einige grundlegende Informationen benötigt:

  • Familienname und Vorname
  • aktuelle Adresse
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • gewünschte Wohnungsgröße

Diese Angaben sind notwendig, damit Ihre Anfrage zugeordnet werden kann und das Wohnservice Sie bei Rückfragen erreichen kann.

  • Foto der/des Ansuchenden 

in Kopie:  

  • Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBL 100/2005 (mindestens fünf Jahre)
  • Nachweise des A2-Niveaus in Deutsch von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
    • Aufenthaltstitel “EU-Daueraufenthalt” (ab 1.1.2006 in Österreich ausgestellt)
    • bestandene Integrationsprüfung nach § 11 oder § 12 Integrationsgesetz (Österreichischer Integrationsfonds)
    • Prüfungszeugnis, das Deutsch auf A2-Niveau bestätigt (von einem zertifizierten Kursanbieter)
    • Spracheinstufungsbestätigung über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (vom Österreichischen Integrationsfonds)
    • Besuch einer Pflichtschule in Österreich für mindestens fünf Jahre mit positivem Abschluss des Unterrichtsfachs “Deutsch” | positiver Abschluss des Unterrichtsfachs “Deutsch” in der 9. Schulstufe
    • positive Beurteilung im Prüfungsgebiet "Deutsch Kommunikation und Gesellschaft" im Rahmen der Pflichtschulabschluss-Prüfung
    • positiver Abschlusses im Fach “Deutsch” nach mindestens vier Jahren Unterricht in deutscher Sprache an einer ausländischen Sekundarschule
    • Schulabschluss, der zum Studium in Österreich mit der Unterrichtssprache Deutsch berechtigt (z.B. Matura oder gleichwertig)
    • Studium an einer Bildungseinrichtung für mindestens zwei Jahre mit Unterricht in Deutsch, mit mindestens 32 ECTSPunkten (16 Semesterstunden) oder Studienabschluss
    • Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung nach österreichischem Berufsausbildungsgesetz
  • Sozialversicherungskarten von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
  • Einkommensnachweise von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
    • Jahreslohnzettel des Vorjahrs (vom Finanzamt bzw. FinanzOnline)
    • Lohn- oder Gehaltszettel der letzten drei Monate bzw.
    • Lehrlingsentschädigungsnachweis
    • Pensionsnachweis
    • letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen
    • Bezugsbestätigungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Alimente bzw. Unterhalt, etc.
  • Historischer Meldezettel der/des Ansuchenden
  • Meldezettel der letzten fünf Jahre (von allen nicht österreichischen StaatsbürgerInnen)
  • Ein Mietvertrag oder ein anderer Nachweis über das derzeitige Miet- oder Benützungsverhältnis inkl. Gesamtnutzungsfläche in m² der derzeitigen Wohnung | Information, wenn Sie derzeit nur MitbewohnerIn sind
  • Bescheinigung über eine eventuelle Erwerbsminderung des/ der FamilienerhalterIn (punktewirksam ist nur eine mindestens 80%ige Erwerbsminderung)
  • Nachweis darüber, ob Sie oder ein Familienmitglied, das auch in der zukünftigen Wohnung leben wird, möglicherweise eine Behinderung oder einen Pflegebedarf haben (Bescheid des Bundessozialamtes, Magistrates Klagenfurt, der Pensionsversicherung über das Pflegegeld und dergleichen)
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Gerichtsbeschluss und Vergleichsausfertigung
  • Nachweis, dass Sie entweder Gefahr laufen, Ihre Wohnung zu verlieren oder dass Sie sie schon unverschuldet verloren haben
  • Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)
  • Falls auf Sie zutreffend: Bestätigung von einer Organisation im Bereich Zivilschutz und Soziales (z.B. Feuerwehr, Rotes Kreuz, Volkshilfe, Caritas), dass Sie dort mindestens zwei Jahre lang ehrenamtlich – für mindestens 90 Stunden pro Jahr – gearbeitet haben.
  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • Personen, die österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, das sind:
    • EU-BürgerInnen (EWR und SchweizerInnen): 
      Anmeldebescheinigung oder Nachweis über einen ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich von mehr als fünf Jahren
    • AusländerInnen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung in Österreich, wenn sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen hier leben und ein regelmäßiges Einkommen haben. (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBL 100/2005)
  • Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Hauptwohnsitz oder Berufstätigkeit in Klagenfurt
  • Das jährliche Gesamtnettoeinkommen muss unter folgenden Beträgen liegen: 
Personenjährliches Gesamtnettoeinkommen (in Euro
148.000,-
274.000,-
für jede weitere Person plus7.000,-

Zum Gesamtnettoeinkommen gehören auch:

Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Familienbeihilfe, Unterhaltsleistungen sowie sonstige Beihilfen aller in der Wohnung lebenden Personen.

In besonderen Notfällen prüft das Wohnservice der Stadt Klagenfurt jeden Fall einzeln. Dabei wird geprüft, ob wirklich eine Notlage vorliegt – nach genau festgelegten Kriterien. 

Das jährliche Gesamtnettoeinkommen darf dabei das 1,2-fache des ausgleichszulagenfähigen Einkommens nicht überschreiten. Das ist derzeit: 

PersonenanzahlWertgrenzen (in Euro)
114.831€
222.236€
324.524€
426.813€
für jede weitere Person plus2.289€

 

Mögliche Notsituationen sind: 

  • Ihre derzeitige Wohnung ist unbewohnbar (ein Nachweis muss erbracht werden). Gründe:
    • baupolizeiliches Benützungsverbot
    • zu geringe Raumhöhe
    • kein elektrisches Licht
    • keine stationäre Heizung (durch Rauchfangkehrer bestätigt)
    • kein benutzbares WC in der Nähe (muss außerhalb des Hauses sein)
    • kein benutzbarer Wasseranschluss in der Nähe (z.B. Brunnen)
  • Private Notunterkunft: Sie wohnen wegen einer Notlage oder, weil Sie unverschuldet Ihre Wohnung verloren haben, bei Verwandten oder schlafen in einer karitativen Einrichtung.
  • Öffentliche Notunterkunft: Sie wohnen in einer Einrichtung, die vom Staat oder einer sozialen Organisation organisiert ist. Das kann z.B. ein Frauenhaus, das Hilde-Schärf-Heim der Volkshilfe oder eine andere vom Wohnservice der Stadt Klagenfurt anerkannte Notunterkunft sein.
  • Drohender Wohnungsverlust: Es besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Wohnung verlieren, da Sie ein geringeres Einkommen haben oder arbeitslos sind bzw. haben Sie Ihre Wohnung unverschuldet verloren.
  • Wohnungslosigkeit: Sie haben seit mindestens einem halben Jahr keine fixe Schlafstelle und allenfalls nur eine Postadresse. Wenn Sie Ihre Wohnung verlieren, weil ein befristeter Mietvertrag endet oder weil Sie sich auf einen Vergleich zum Auszug geeinigt haben, zählt das meistens nicht als drohender Wohnungsverlust. 

Info!

Wenn Sie Ihre Wohnung verlieren, weil ein befristeter Mietvertrag endet oder weil Sie sich auf einen Vergleich zum Auszug geeinigt haben, zählt das meistens nicht als drohender Wohnungsverlust.

Passende Wohnung verfügbar

Wenn eine passende Wohnung frei wird, bekommen Sie ein Wohnungsangebot vom Wohn- und Parkraumservice per Mail/per Post übermittelt, auf welches Sie binnen der genannten Frist reagieren müssen. 

Derzeit keine passende Wohnung verfügbar

Sobald Ihr Antrag samt allen Unterlagen eingelangt ist und den Richtlinien der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee entspricht bekommen Sie ein Informationsschreiben, dass Sie sich auf der Vormerkliste befinden. Sobald eine passende Wohnung verfügbar ist, wird eine Kontaktaufnahme erfolgen. 

Melden Sie sich beim Wohnservice, wenn Sie:

  • Fragen zu freien Wohnungen haben
  • Fragen zum Antrag haben
  • Hilfe beim Antrag benötigen

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre aktuelle Adresse
  • Ihr Anliegen
  • eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Diese Angaben helfen dem Wohn- und Parkraumservice “Klagenfurt Wohnen”, Ihre Anfrage schneller zuzuordnen und zu beantworten.
Eine Rückmeldung erfolgt üblicherweise innerhalb von etwa sieben Werktagen.

Email Adresse: 
wohnservice@klagenfurt.at 

 

Wohn- und Parkraumservice "Klagenfurt Wohnen“

Verena KOPPITSCH

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Leitung Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 205 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Annika SIBITZ

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 206 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Andrea KOPIC

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 206 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Wichtige Hinweise zum Wohnungsantrag

  • Da es nur wenige freie Wohnungen gibt und immer mehr Menschen ansuchen, können wir Ihnen nicht sofort eine Wohnung anbieten. Sie müssen mit einer Wartezeit rechnen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung.

Wohnungswechsel

– Einfach erklärt

Ein Wohnungswechsel ist grundsätzlich erst nach Ablauf von zwei Jahren möglich und nur für Mieterinnen und Mieter der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Ein Ansuchen ist nur aus bestimmten Gründen möglich: wenn die derzeitige Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nur mehr sehr schwer erreichbar ist, wenn die Wohnung nicht selbst verschuldet gesundheitsschädlich ist, wenn die monatlichen Wohnungskosten regelmäßig mehr als ein Drittel des Familieneinkommens betragen oder wenn sich die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen so geändert hat, dass die Wohnung deutlich zu groß oder zu klein ist.

Wohnungswechsel anfragen

Wenn Ihre aktuelle Wohnung nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt, können Sie einen Wohnungswechsel beantragen.

Das Wohn- und Parkraumservice prüft anschließend, ob ein Wechsel möglich ist. 

Wohnungswechsel beantragen

Der Wohnungswechsel beginnt mit einer Anfrage beim Wohn- und Parkraumservice.

  1. Anfrage für einen Wohnungswechsel senden
  2. Angaben zur aktuellen Wohnung machen
  3. gewünschte Wohnungsgröße oder Wohnsituation angeben
  4. Kontaktmöglichkeiten übermitteln

Diese Angaben helfen dem Wohnservice von Klagenfurt Wohnen, Ihre Anfrage zu prüfen und passende Wohnungen zu finden.

Damit Ihre Anfrage zugeordnet werden kann, benötigt das Wohnservice einige grundlegende Informationen.
Typische Angaben sind:

  • Familienname und Vorname
  • aktuelle Adresse oder Wohnung
  • Telefonnummer oder E-Mail
  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Grund für den Wohnungswechsel (zum Beispiel eine zu große oder zu kleine Wohnung)

Diese Informationen helfen dabei, Ihre Wohnsituation besser zu verstehen und mögliche passende Wohnungen zu prüfen.

  • Ein Passfoto des/der Ansuchenden 

In Kopie

  • Sozialversicherungskarten von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
  • Ausweis: Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis
    • von EU-Bürgern (EWR und Schweizer): 
      Anmeldebescheinigung oder Nachweis über einen ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich von mehr als fünf Jahren 
      (Bescheinigung des Daueraufenthalts, Meldebestätigung)
    • von Nicht-EU-Bürgern: 
      Nachweis über den Daueraufenthaltstitel bzw. Nachweis über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Daueraufenthaltskarte bzw. Bescheid des Bundesministeriums über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Konvention, Meldebestätigung)
  • Nachweise des A2-Niveaus in Deutsch von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
    • Aufenthaltstitel “EU-Daueraufenthalt” (ab 1.1.2006 in Österreich ausgestellt)
    • bestandene Integrationsprüfung nach § 11 oder § 12 Integrationsgesetz (Österreichischer Integrationsfonds) 
      Prüfungszeugnis, das Deutsch auf A2-Niveau bestätigt (von einem zertifizierten Kursanbieter)
    • Spracheinstufungsbestätigung über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (vom Österreichischen Integrationsfonds)
    • Besuch einer Pflichtschule in Österreich für mindestens fünf Jahre mit positivem Abschluss des Unterrichtsfachs “Deutsch” | positiver Abschluss des Unterrichtsfachs “Deutsch” in der 9. Schulstufe | positive Beurteilung im Prüfungsgebiet “Deutsch - Kommunikation und Gesellschaft” im Rahmen der Pflichtschulabschluss-Prüfung
    • positiver Abschlusses im Fach “Deutsch” nach mindestens vier Jahren Unterricht in deutscher Sprache an einer ausländischen Sekundarschule
    • Schulabschluss, der zum Studium in Österreich mit der Unterrichtssprache Deutsch berechtigt (z.B. Matura oder gleichwertig)
    • Studium an einer Bildungseinrichtung für mindestens zwei Jahre mit Unterricht in Deutsch, mit mindestens 32 ECTS-Punkten (16 Semesterstunden) oder
    • Studienabschluss Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung nach österreichischem Berufsausbildungsgesetz
  • Jahreslohnzettel des Vorjahrs (vom Finanzamt bzw. FinanzOnline) von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
  • Einkommensnachweise von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
    • Lohn- oder Gehaltszettel der letzten drei Monate bzw.
    • Lehrlingsentschädigungsnachweis
    • Pensionsnachweis
    • letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen
    • Bezugsbestätigungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Alimente bzw. Unterhalt, etc.
  • Gültige Aufenthaltsbestätigung, wenn Sie nicht EU-Bürger sind
  • Historischer Meldezettel der/des Ansuchenden
  • Meldezettel der letzten fünf Jahre (von allen nichtösterreichischen Staatsbürgern)
  • Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis über das derzeitige Mietoder Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche in m² der derzeitigen Wohnung
  • Nachweis über Ihre eventuelle Behinderung oder Pflegebedürftigkeit oder einer zum Familienverband gehörenden Person, die auch in der zukünftigen Wohnung leben wird (Bescheid des Bundessozialamtes, Magistrates Klagenfurt, der Pensionsversicherung über das Pflegegeld und dergleichen)
  • Gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Gerichtsbeschluss und Vergleichsausfertigung
  • Ärztliches Attest bei Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen
  • Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)

Hinweis:

Ihr Ansuchen wird nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars und aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet! 

Wissentlich irreführende Angaben oder die wissentliche Unterlassung von Angaben hat die Ablehnung des Ansuchens zur Folge. 

Bei unter solchen Umständen trotzdem erfolgter Zuweisung einer Gemeindewohnung stellt dies einen Vertragsanfechtungsgrund dar.

Passende Wohnung verfügbar

Wenn eine passende Wohnung frei wird, bekommen Sie ein Wohnungsangebot vom Wohn- und Parkraumservice per Mail/per Post übermittelt, auf welches Sie binnen der genannten Frist reagieren müssen. 

Derzeit keine passende Wohnung verfügbar

Sobald Ihr Antrag samt allen Unterlagen eingelangt ist und den Richtlinien der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee entspricht bekommen Sie ein Informationsschreiben, dass Sie sich auf der Vormerkliste befinden. Sobald eine passende Wohnung verfügbar ist, wird eine Kontaktaufnahme erfolgen. 

Melden Sie sich beim Wohn- und Parkraumservice von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:

  • einen Wohnungswechsel anfragen möchten.
  • Fragen zum Ablauf haben.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre aktuelle Adresse
  • Ihr Anliegen
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Diese Angaben helfen den Mitarbeiter:innen vom Wohn- und Parkraumservice, Ihre Anfrage schneller zuzuordnen und zu beantworten.

Email Adresse:
wohnservice@klagenfurt.at

Wohn- und Parkraumservice Klagenfurt Wohnen

Verena KOPPITSCH

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Leitung Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 205 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Annika SIBITZ

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 206 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Andrea KOPIC

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 206 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Wichtige Hinweise zum Wohnungswechsel

  • Ein neues Wohnungsansuchen ist nicht möglich, wenn aus einer Bonitätsauskunft offene Beträge von mehr als EUR 3.000,00 hervorgehen.
  • Ein neues Wohnungsansuchen ist ebenfalls nicht möglich, wenn Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis bestehen.
  • In beiden Fällen müssen zunächst alle offenen Beträge vollständig bezahlt werden.
  • Wer wegen Nichtbezahlung des Mietzinses gekündigt wurde, muss vor einem neuen Ansuchen eine Sonderwartezeit von zwei Jahren einhalten.
  • Auch wer eine Gemeindewohnung selbst aufgegeben hat, muss vor einem neuen Ansuchen eine Sonderwartezeit von zwei Jahren einhalten.
  • Wenn Sie drei Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen, müssen Sie eine zusätzliche Wartezeit von mindestens zwei Jahren in Kauf nehmen.

Parkplätze oder Garagenplätze

– Antrag und Nutzung

In vielen Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen stehen Parkplätze und Garagenplätze zur Verfügung. Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, einen Stellplatz zu beantragen und so eine passende Parkmöglichkeit direkt bei ihrer Wohnanlage zu nutzen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie einen Parkplatz oder Garagenplatz beantragen können, welche Voraussetzungen gelten und welche Parkregeln in der Wohnanlage zu beachten sind. So erhalten Sie einen klaren Überblick über die Nutzung und Vergabe von Stellplätzen bei Klagenfurt Wohnen. Weiters werden Sie darüber informiert, wie Sie einen Stellplatz kündigen können.

Eine Untervermietung oder Weitergabe des Stellplatzes an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt. Bei Falschparkern auf einem vermieteten Stellplatz ist der jeweilige Mieter selbst gefordert; bei freien Parkplätzen veranlasst die Verwaltung eine Lenkererhebung und setzt sich mit dem Fahrzeughalter in Verbindung.

Antrag auf einen Stellplatz

  • Einen Parkplatz oder Garagenplatz können Mieterinnen und Mieter von Klagenfurt Wohnen beantragen.
  • Es können auch Nichtmieter einen Stellplatz beantragen wenn genug freie Parkplätze vorhanden sind.
  • Ein Stellplatz kann ausschließlich dann vergeben werden, wenn in der jeweiligen Wohnanlage ein Platz frei ist.
  • Im Formular geben Sie persönliche Daten, Kontaktdaten sowie Ihre Wohnanlage an. Diese Angaben helfen dem Parkraumservice, Ihren Antrag korrekt zuzuordnen und zu prüfen.

 

Für die Vergabe eines Stellplatzes ist ein vollständig ausgefülltes “Ansuchen um einen Abstellplatz” gemeinsam mit dem Zulassungsschein erforderlich. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zum Abstellen eines auf den Mieter angemeldeten und zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugs. Auch Mitbewohner mit nachgewiesenem Hauptwohnsitz in einer städtischen Wohnanlage können um einen Abstellplatz ansuchen. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip “first come, first serve” Bei Mietrückständen wird kein Stellplatz zugewiesen. So beantragen Sie einen Stellplatz:

  1. Formular herunterladen
  2. Formular vollständig ausfüllen
  3. Formular unterschreiben
  4. Antrag inklusive Kopie vom Zulassungsschein an die Hausverwaltung senden!

Sie können den Antrag per E-Mail oder per Post an die Hausverwaltung senden.

Im Formular werden folgende Informationen abgefragt:

  • Familienname
  • Vorname
  • Adresse
  • Postleitzahl und Ort
  • Telefonnummer oder E-Mail
  • Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsnummer
  • Wohnanlage
  • Kopie des Zulassungsscheins des Fahrzeugs

Diese Unterlage zeigt, welches Fahrzeug den Stellplatz nutzen soll.

Stellplatz verfügbar

Wenn ein Stellplatz frei ist, kann Ihnen ein Parkplatz oder Garagenplatz zugeteilt werden. Sind genügend Stellplätze vorhanden, können auch zwei Abstellplätze an eine Person vergeben werden. Wenn Sie ihr Fahrzeug wechseln, kann der neue Zulassungsschein nach Rücksprache im Akt vermerkt werden; bei einem Wohnungswechsel ist jedoch ein neues Ansuchen erforderlich.

Kein Stellplatz verfügbar

Wenn derzeit kein Stellplatz verfügbar ist, werden Sie auf die Warteliste gesetzt. Den Status Ihres Ansuchens erfahren Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin. 

Parkregeln in der Wohnanlage

In den Wohnanlagen gelten folgende Parkregeln:

  • Parken nur auf markierten Stellplätzen.
  • Hauszugänge dürfen nicht blockiert werden.
  • Feuerwehrzufahrten müssen frei bleiben.
  • Fahrzeuge, welche nicht für den Verkehr zugelassen sind, dürfen nicht dauerhaft abgestellt werden.

Diese Regeln sorgen dafür, dass Rettungswege frei bleiben und Einsatzfahrzeuge im Notfall zufahren können. 

 

So kündigen Sie einen Stellplatz:

  1. Formular herunterladen
  2. Formular vollständig ausfüllen
  3. Formular unterschreiben
  4. Antrag an die Hausverwaltung senden

Sie können den Antrag per E-Mail oder per Post an die Hausverwaltung senden.

Garagen und Parkplätze beträgt die Kündigungsfrist bei Klagenfurt Wohnen in den meisten Fällen ein Monat – bitte überprüfen Sie in Ihrem Mietvertrag Ihre Kündigungsfrist! Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsletzten. 

  • Eingang des Kündigungsschreibens am 25. des Monats.
  • Ende des Nutzungsverhältnisses: 31. des nächsten Monats. (z.B. Kündigung 25.6. – Auszug 31.7.)

Ein Garagen- oder PKW-Abstellplatz ist geräumt zurückzugeben. Ebenso sind diese von eventuell ausgelaufenem Benzin oder Öl zu reinigen.

Für Stellplätze und Garagen gelten je nach Art unterschiedliche Kosten. Zusätzlich kann eine Kaution für Schlüssel oder Transponder anfallen.

  • Parkplatz ohne Schranken: € 24,00 inkl. USt
  • Parkplatz mit Schranken: € 36,00 inkl. USt
    • plus € 100,00 Kaution für den Transponder
  • Carport: € 72,00 inkl. USt
  • Einzelgarage: € 72,00 inkl. USt
    • plus € 50,00 Kaution für den Schlüssel
  • Sammelgarage: € 60,00 inkl. USt
    • plus € 200,00 Kaution für Transponder und Schlüssel
  • Mopedabstellplatz: € 24,00 inkl. USt
    • plus € 50,00 Kaution für einen Schlüssel

Melden Sie sich bei der Hausverwaltung / Parkraumservice, wenn Sie:

  • einen Stellplatz beantragen möchten
  • Fragen zu Ihrem Antrag haben
  • Informationen zu Parkplätzen in Ihrer Wohnanlage benötigen

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Wohnadresse
  • Ihre Wohnanlage
  • Ihr Anliegen
  • eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Informationen zu möglichen Kosten für Stellplätze erhalten Sie direkt bei der Hausverwaltung.

Vermietung von Garagen und Stellplätzen

Stefanie OPETNIK

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Leitung der Hausverwaltung

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 201 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Wichtige Hinweise zum Thema Parken

  • Schlüssel und Transponder werden bei der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt.
  • Bei Verlust ist eine neue Kaution zu hinterlegen.
  • Defekte Transponder werden ausgetauscht.
  • Die Zufahrten werden im Rahmen des allgemeinen Winterdienstes geräumt.
  • Vermietete Stellplätze müssen selbst freigeräumt werden.
  • Es gibt keine Lademöglichkeiten für E-Autos.
  • Für eine Wallbox ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich.
  • Besucherparkplätze sind nicht vorgesehen.
  • In Sammelgaragen gibt es eigene Flächen für Mopeds und Motorräder.
  • Bei Zahlungsrückstand erfolgen Mahnungen; bleibt eine Reaktion aus, kann eine Aufkündigung beantragt werden.