Wohnung finden

Freie Gemeindewohnungen

– Leistbares Wohnen in Klagenfurt

Sie suchen eine Gemeindewohnung in Klagenfurt am Wörthersee? Bei Klagenfurt Wohnen werden regelmäßig städtische Wohnungen frei und neu vergeben. Hier finden Sie leistbaren Wohnraum in verschiedenen Stadtteilen – fair, transparent und sozial orientiert.

Freie Wohnungen werden laufend auf der Homepage veröffentlicht. Eine Bewerbung für diese Wohnungen ist ausschließlich für Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber mit einem aufrechten und vollständigen Wohnungsansuchen möglich.

Mit Klagenfurt Wohnen bietet die Stadt Klagenfurt am Wörthersee leistbaren und sicheren Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger. Informieren Sie sich regelmäßig über freie Gemeindewohnungen und finden Sie Ihr neues Zuhause.

Aktuelle Gemeindewohnungen in Klagenfurt finden

Es werden laufend Gemeindewohnungen auf der Website von Klagenfurt Wohnen veröffentlich. Dort erhalten Sie einen Überblick über:

  • aktuell verfügbare städtische Wohnungen
  • Größe, Lage und Ausstattung
  • Mietkosten und wichtige Details

So können Sie gezielt nach einer passenden Gemeindewohnung in Klagenfurt suchen.

TIPP: Regelmäßig nach freien Wohnungen schauen

Die Nachfrage nach Gemeindewohnungen in Klagenfurt ist hoch. Neue Wohnungen werden laufend frei und online veröffentlicht. Es lohnt sich daher, die Seite “Freie Wohnungen” regelmäßig zu besuchen, um keine neuen Angebote zu verpassen.

Wenn Sie sich für eine Gemeindewohnung interessieren, können Sie sich als wohnungssuchend melden, indem Sie ein entsprechendes Ansuchen um eine Gemeindewohnung ausfüllen. 

Das Ansuchen erfolgt mit einem Antragsformular, welches Sie auf zwei Wegen bekommen:

  • im Bürgerservicebüro im Rathaus, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
  • oder als Onlineformular/Download.

Angaben für die Bewerbung

  • Bitte beachten Sie: Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen und alle geforderten Unterlagen abgeben. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen notwendig sind, ist dem Ansuchen beiliegenden Informationsblatt oder auf der Seite Ansuchen und Anträge zu entnehmen.

Das Ansuchen kann auf folgenden Arten abgegeben werden: 

  • persönlich im Bürgerservicebüro im Rathaus, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
  • per Post an das Bürgerservicebüro im Rathaus, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
  • als Upload auf der Homepage
  • oder per E-Mail an wohnservice@klagenfurt.at
  • Allein- bzw. MiteigentümerInnen einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks
  • Personen, die ein ausreichend großes Vermögen haben, um sich selbst mit einer Wohnung zu versorgen
  • MieterInnen einer Wohnung, die von der Gemeinde zugeteilt wurde (auch für HausbesorgerInnen-, SeniorenInnen-, Behinderten-, StudentInnen- oder KünstlerInnen-wohnungen)
  • MieterInnen, die aus eigener Schuld aus einer Gemeindewohnung gekündigt bzw. delogiert wurden (z.B. weil sie die Wohnung weitergegeben haben, weil sie nicht in der Wohnung wohnen, weil sie sich schlecht benehmen usw.)
  • Personen, die in ihrer Nichtgemeindewohnung einen Grund für eine Kündigung geliefert haben
  • Verheiratete, die in einer Gemeindewohnung wohnen und sich trennen wollen, aber die Scheidungsklage nicht nachweislich eingereicht haben
  • Personen, die beim Ansuchen absichtlich falsche Angaben gemacht haben, um mehr Punkte zu bekommen oder widerrechtlich eine Gemeindewohnung bezogen haben
  • Personen, die mehr als 3.000,- Euro Schulden haben (gemäß Wirtschafts- bzw. Bonitätsauskunft)
  • Personen, welche die Nachweise des A2-Niveaus in Deutsch von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden, nicht vorweisen können
  •  Nach Überprüfung der Angaben wird die Wohnungswerberin oder der Wohnungswerber nach Größe des Haushalts innerhalb der entsprechenden Wohnungstypenliste nach Punkten gereiht.
  • Die rangmäßige Dringlichkeit ergibt sich aus Summe der ermittelten Punkte.
  • Sobald eine Wohnung, welche zum Einkommen und der Familiengröße der Wohnungswerberin oder des Wohnungswerbers passt, bekommt diese/r vom Wohnservice ein dementsprechendes Wohnungsangebot übermittelt.
  • Bei Zuweisung einer Wohnung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten auf Lagewünsche Rücksicht genommen werden.
  • Lagewünsche verursachen eine erhebliche Verlängerung der Wartezeit.
  • Wünsche wie Lift, Balkon und dergleichen können – außer in schwerwiegenden Fällen und nach Vorlage entsprechender Nachweise – nur nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Vormerkung oder zum Status Ihres Ansuchens wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnservice der Landeshauptstadt Klagenfurt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre aktuelle Adresse
  • Ihr Anliegen

Wohnservice

Verena KOPPITSCH

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Leitung Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 205 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Annika SIBITZ

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 206 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Andrea KOPIC

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Wohn- und Parkraumservice

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 206 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Wichtige Hinweise zur Wohnungsbewerbung

  • Eine Bewerbung auf Gemeindewohnungen ist ausschließlich für Wohnungswerber möglich, die ein aufrechtes und vollständiges Wohnungsansuchen bei Klagenfurt Wohnen eingebracht haben.
  • Es wird überprüft, ob Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung.

Wohnungsvergabe

– So kommen Sie zur Gemeindewohnung

Sie interessieren sich für eine Gemeindewohnung in Klagenfurt am Wörthersee? Klagenfurt Wohnen vergibt städtische Wohnungen ausschließlich dann, wenn diese frei werden. Um Ihre Chancen zu erhöhen, können Sie sich frühzeitig für eine Wohnung vormerken lassen.

So funktioniert die Wohnungsvergabe

Die Vergabe von Gemeindewohnungen erfolgt nur bei Verfügbarkeit. Das bedeutet:

  • Wohnungen werden erst vergeben, wenn sie frei sind.
  • Sobald eine Wohnung freigemeldet wird, prüft das Wohn- und Parkraumservice vorhandene Vormerkungen. Dabei wird geprüft, welche Interessenten zur Wohnung passen.
  • Interessenten werden entsprechend ihrer Vormerkung berücksichtigt.

Die Vormerkung unterstützt das Wohn- und Parkraumservice dabei, schnell passende Interessenten zu finden, sobald eine Wohnung frei wird. Durch dieses System wird sichergestellt, dass freie Wohnungen fair und transparent vergeben werden. So kann der Vergabeprozess effizient und zielgerichtet erfolgen.

Nachdem das Wohnservice Ihre Unterlagen erhalten hat, werden Ihre Angaben mittels EDV mit Punkten bewertet (im Sinne der Richtlinien für die Zuweisung einer Gemeindewohnung). 

Was wird bewertet? 

  • Wohnungsdefizite: kein Wasser, Unbewohnbarkeit (Nachweis muss erbracht werden), kein WC, kein Bad oder keine Dusche, Kellerwohnung, Gesundheitsschädlichkeit durch Feuchtigkeit und Schimmel (über 10 % sämtlicher Flächen der Wohnräume)
  • Lebenslage: familiäre Umstände (Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, AlleinerzieherInnen, Jungfamilie - unter 35 Jahren), Überbelag der Wohnung (Richtwert ist eine durchschnittliche Wohnfläche von 15 m² pro Person bzw. ein Zimmer pro Person)
  • Erwerbslage: Einkommenssituation und persönliche Umstände wie z.B. Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes, mindestens 80%ige Erwerbsminderung des/der Familienerhalters/in
  • Wartezeit, Ansässigkeit: Wartezeit ab Ansuchen, Meldezeit Hauptwohnsitz, ehrenamtliche Tätigkeit für mindestens zwei Jahre im Bereich Zivilschutz und Soziales (Bestätigung erforderlich) 

Da es nur wenige freie Wohnungen gibt und immer mehr Menschen ansuchen, können wir Ihnen nicht sofort eine Wohnung anbieten. Sie müssen mit einer Wartezeit rechnen. Wenn Sie drei Wohnungen, die zu Ihrem Einkommen und Ihrer Familiengröße passen und in einem brauchbaren Zustand sind, ablehnen, werden Sie von der Vormerkliste gestrichen. Wenn Sie danach wieder um eine Gemeindewohnung ansuchen, müssen Sie eine Wartezeit von zwei Jahren ab Streichung von der Liste einhalten, bevor Sie einen neuen Antrag stellen können.

Achtung!

Auf die Zuweisung einer Gemeindewohnung besteht KEIN Rechtsanspruch!

Tipp: Aktiv bleiben und Angebote prüfen

Es werden laufend Wohnungen auf der Homepage veröffentlicht. So können Sie zusätzlich selbst aktiv werden und sich gezielt für eine der angebotenen Wohnungen bewerben.

Wichtige Hinweise zum Ablauf nach Zusage einer Wohnung

  • Vor dem Einzug sind die Kaution und die erste Monatsmiete fristgerecht zu bezahlen.
  • Erst danach kann der Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung an den Stadtsenat gestellt werden.
  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gilt das Ansuchen als zurückgezogen.
  • In diesem Fall wird kein Antrag an den Stadtsenat gestellt.
  • Zusätzlich folgt eine Sonderwartezeit von zwei Jahren.
  • Nach positiver Beschlussfassung werden Sie vom zuständigen Hausverwalter kontaktiert, um einen Übergabetermin zu vereinbaren.
  • Bei diesem Termin erfolgt auch die Unterzeichnung des Mietvertrags.
  • Der unterfertigte Mietvertrag wird anschließend per Post übermittelt.