Wartung & Betreuung

Wartung und Reinigung in Wohnanlagen

– Für ein gepflegtes und sicheres Umfeld

Damit Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen dauerhaft sauber, sicher und funktionstüchtig bleiben, sind regelmäßige Wartung und Reinigung unerlässlich. Viele dieser Aufgaben werden zentral organisiert und sorgen dafür, dass Gebäude, technische Anlagen und Außenbereiche zuverlässig betreut werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Arbeiten regelmäßig durchgeführt werden, welche Rolle die Hausverwaltung übernimmt und wie auch Bewohnerinnen und Bewohner zur Pflege der Wohnanlage beitragen können. So bleibt das Wohnumfeld für alle angenehm und gut nutzbar.

Wer für Ihr Objekt als Hausbesorger oder Hausbetreuer zuständig ist, erfahren Sie über die Hausverwaltung oder über den Aushang im jeweiligen Stiegenhaus. Ist der Hausbesorger nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte direkt an die Hausverwaltung. Informationen zu Reinigungs- und Wartungsplänen erhalten Sie ebenfalls über die Hausverwaltung; teilweise finden sich dazu auch Aushänge im Stiegenhaus.

Wartung und Reinigung – kurz erklärt

  • Gemeinschaftsbereiche werden regelmäßig gereinigt
  • technische Anlagen werden gewartet
  • Bewohnerinnen und Bewohner können zur Sauberkeit beitragen
  • Schäden müssen früh gemeldet werden

Diese Maßnahmen helfen, die Wohnanlage sauber, sicher und funktionstüchtig zu halten.

In einer Wohnanlage werden viele Bereiche von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Stiegenhäuser
  • Eingangsbereiche
  • Kellerbereiche
  • Außenanlagen

Regelmäßige Reinigung sorgt für Ordnung und Sauberkeit. Wartungsarbeiten helfen, technische Anlagen und Einrichtungen funktionsfähig zu halten.

Eine gepflegte Wohnanlage trägt dazu bei, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner wohlfühlen. Sie unterstützt auch die Sicherheit im Gebäude, zum Beispiel wenn Fluchtwege frei und gut beleuchtet sind. In vielen Häusern dürfen deshalb keine Gegenstände in Gängen oder Stiegenhäusern abgestellt werden.

Die Reinigung der Allgemeinflächen erfolgt in der Regel einmal pro Woche. Der konkrete Durchführungstag wird vom zuständigen Hausbesorger oder Hausarbeiter selbst ausgewählt. Je nach Wohnanlage werden Reinigung, Grünschnitt und Pflege der Grünflächen entweder vom Hausbesorger bzw. Hausarbeiter oder von einem durch die Hausverwaltung beauftragten Unternehmen übernommen. Die Intervalle für Pflegearbeiten werden von der Hausverwaltung festgelegt.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reinigung von Stiegenhäusern und Gängen
  • Reinigung von Eingangsbereichen
  • Pflege von Grünflächen und Außenanlagen
  • Kontrolle von Beleuchtung in Allgemeinbereichen
  • Wartung technischer Einrichtungen im Gebäude

Regelmäßige Kontrollen und Pflege helfen, Probleme früh zu erkennen und größere Schäden zu vermeiden.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner können zur Sauberkeit und zum guten Zustand der Wohnanlage beitragen.
Zum Beispiel durch:

  • richtige Mülltrennung
  • sauberes Hinterlassen von Gemeinschaftsbereichen
  • Rücksichtnahme auf andere Bewohner
  • keine Gegenstände in Gängen oder Stiegenhäusern abstellen

Fluchtwege und Allgemeinbereiche müssen frei bleiben. Abgestellte Gegenstände können im Notfall eine Gefahr darstellen und müssen entfernt werden.

Ein respektvoller Umgang mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen hilft, die Wohnanlage ordentlich und gepflegt zu halten.

Mängel und Schäden in der Wohnanlage sind direkt an die Hausverwaltung zu melden. Das gilt insbesondere bei mangelhafter Reinigung, umgestürzten Bäumen, Stolperstellen, verschmutzten Müllplätzen, defekter Beleuchtung im Stiegenhaus, beschädigten Türen, Schlössern oder Gegensprechanlagen sowie bei Wasserflecken an Decken. Eine frühzeitige Meldung hilft, größere Schäden und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Zum Beispiel bei:

  • defekter Beleuchtung
  • beschädigten Türen oder Einrichtungen
  • Verschmutzungen in Gemeinschaftsbereichen
  • technischen Problemen im Gebäude

Eine frühzeitige Meldung hilft, größere Schäden zu vermeiden und die Wohnanlage in gutem Zustand zu halten.

Wenn Sie Schäden oder Probleme in Ihrer Wohnanlage bemerken, informieren Sie bitte die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • eine kurze Beschreibung des Problems
  • eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Diese Angaben helfen, Ihr Anliegen richtig zuzuordnen und schneller zu bearbeiten.

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Winterdienst in Wohnanlagen

– Sicherheit bei Schnee und Eis

In den Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen spielt der Winterdienst eine wichtige Rolle, um Wege und Zugänge auch bei Schnee und Eis sicher nutzbar zu halten. Glatte Oberflächen können schnell zu einem erhöhten Unfallrisiko führen, weshalb regelmäßige Räum- und Streuarbeiten notwendig sind.

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Winterdienst organisiert ist, welche Bereiche besonders betroffen sind und wie Sie selbst zur Sicherheit im Winter beitragen können. So bleibt die Wohnanlage auch in der kalten Jahreszeit gut zugänglich und sicher.

Auch Mieterinnen und Mieter haben im Winter bestimmte Pflichten. Balkone und Loggien sind von Schnee zu befreien; auch Schnee auf Fensterbänken ist zu entfernen. Schnee darf dabei nicht vom Balkon oder von der Loggia hinuntergeworfen werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass kein Wasser aus der Wohnung oder von Freiflächen auf Wege tropft und dort gefriert. Eventuell entstehende Wasserpfützen sind zu entfernen. Wenn Abflüsse von Balkon oder Loggia auf öffentliche Bereiche führen, ist dies der Hausverwaltung zu melden.

Der Winterdienst wird je nach Wohnanlage entweder durch Hausbesorger bzw. Hausarbeiter oder durch ein von der Hausverwaltung beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Geräumt und gestreut werden insbesondere die Hauszugänge, die Zugänge zum Müllplatz und die Gehsteigflächen rund um das Haus. Für die Schneeräumung und Eisfreihaltung auf gemieteten Parkplätzen sind die Mieterinnen und Mieter selbst zuständig. Garagenzufahrten werden von der Hausverwaltung beauftragt. In der Regel besteht eine Räum- und Streupflicht von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Winterdienst – erklärt

  • Wege werden bei Schnee geräumt
  • rutschige Stellen werden gestreut
  • Zugänge zum Gebäude sollen sicher bleiben
  • Gefahrenstellen müssen gemeldet werden

Wird die Räumung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, liegt die Verantwortung beim jeweils zuständigen, von der Hausverwaltung beauftragten Unternehmen beziehungsweise beim Hausbesorger oder Hausarbeiter. Auch an Wochenenden und Feiertagen wird für die Schneefreihaltung gesorgt. Auf gemieteten Parkplätzen sind die Mieterinnen und Mieter selbst für Schneeräumung und Eisfreihaltung zuständig, während die Räumung von Garagenzufahrten durch die Hausverwaltung beauftragt werden. Barrierefreie geräumte Wege sind nicht in allen Wohnanlagen vorhanden; Kinderwagen und Rollstühle können daher nur dort genutzt werden, wo entsprechende geräumte Wege vorhanden sind.

Im Winter können Schnee und Eis schnell zu glatten Wegen führen. Das betrifft viele Bereiche rund um eine Wohnanlage.

Besonders betroffen sind zum Beispiel:

  • Gehwege vor dem Gebäude
  • Zugänge zu Hauseingängen
  • Wege in Innenhöfen oder Außenanlagen
  • Zufahrten oder Parkbereiche

Wenn Wege geräumt und gestreut werden, sinkt das Risiko für Stürze und Verletzungen. Der Winterdienst hilft daher, die Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Besucherinnen und Besucher der Wohnanlage zu erhöhen.

Im Winter werden verschiedene Arbeiten durchgeführt, um Wege sicher zu halten.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schneeräumen auf Gehwegen und Zugängen
  • Streuen bei Eis oder Glätte
  • Kontrolle von Wegen und Außenanlagen
  • Entfernen von Schneeansammlungen

Diese Arbeiten werden in der Regel von der Hausverwaltung organisiert. Häufig übernehmen Hausbetreuung oder beauftragte Dienstleister den Winterdienst in der Wohnanlage.

So bleibt der Zugang zu Gebäuden und wichtigen Bereichen möglichst sicher.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner können dazu beitragen, dass die Wohnanlage im Winter sicher bleibt.
Zum Beispiel:

  • vorsichtig gehen und auf glatte Stellen achten
  • Wege und Zugänge nicht blockieren
  • mögliche Gefahrenstellen im Blick behalten

Wenn Schnee oder Eis zu einer Gefahr werden, hilft eine Meldung an die Hausverwaltung. So kann der Winterdienst schneller reagieren.

Werden Wege nicht geräumt, sind sie spiegelglatt oder bestehen andere gefährliche Situationen, ist unverzüglich die Hausverwaltung zu informieren. Das gilt auch bei Eisbildung durch Dachrinnen oder Abflussprobleme, bei Eiszapfen oder Dachlawinengefahr. Zum Beispiel bei:

  • vereisten Gehwegen
  • stark verschneiten Zugängen
  • rutschigen Stellen in Außenbereichen

Eine frühe Meldung hilft, dass Winterdienst-Arbeiten schneller organisiert werden können und mögliche Gefahren reduziert werden.

Bei einem Stromausfall der Außenbeleuchtung ist ebenfalls die Hausverwaltung zu verständigen. Außerhalb der Geschäftszeiten oder Notdienstzeiten können zusätzlich ein Elektriker oder die Stadtwerke Klagenfurt kontaktiert werden. 

Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben oder eine Gefahrenstelle melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • eine kurze Beschreibung der Situation
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Diese Angaben helfen, Ihr Anliegen richtig zuzuordnen und schneller zu bearbeiten.

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Hausverwaltung bei Klagenfurt Wohnen

– Ihre Anlaufstelle rund ums Wohnen

Die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen übernimmt eine zentrale Rolle im Alltag der Wohnanlagen. Sie sorgt dafür, dass Gebäude und Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, organisiert wichtige Arbeiten und steht Bewohnerinnen und Bewohnern bei Fragen und Anliegen zur Seite.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Aufgaben die Hausverwaltung übernimmt, wann Sie sich an sie wenden können und wie die Zusammenarbeit im Wohnhaus gestaltet ist. So erhalten Sie einen klaren Überblick über die wichtigsten Abläufe und Ansprechpartner rund um Ihr Wohnen.

Die Hausbetreuung ist im Regelfall für die Reinhaltung und Pflege der Wohnanlage zuständig. Dazu zählen insbesondere die allgemeinen Flächen im Gebäude und im Außenbereich. Alle anderen Themen, etwa organisatorische Anliegen, Schadensmeldungen, Beauftragungen, Wartungen oder weiterführende Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausverwaltung. Kleinreparaturen gehören in der Regel nicht zu den Aufgaben des Hausbesorgers oder Hausarbeiters.

Hausverwaltung – kurz erklärt

  • organisiert Wartung und Instandhaltung
  • unterstützt Mieterinnen und Mieter bei Fragen und Anliegen
  • koordiniert Arbeiten in der Wohnanlage
  • sorgt für einen geordneten Ablauf im Gebäude

Die Hausverwaltung ist eine wichtige Anlaufstelle für viele Themen rund um das Wohnen.

Die Hausverwaltung übernimmt viele Aufgaben rund um Wohnanlagen und Gebäude.

  • Organisation von Wartungen, Reparaturen und anderen Arbeiten in der Wohnanlage: Wenn technische Anlagen gewartet werden müssen oder Schäden im Gebäude auftreten, koordiniert die Hausverwaltung die notwendigen Schritte.
  • Betreuung der Gemeinschaftsbereiche wie Stiegenhäuser, Höfe, Grünflächen oder andere allgemein genutzte Bereiche der Wohnanlage: Die Hausverwaltung organisiert dafür zum Beispiel Reinigungen oder notwendige Instandhaltungen.
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienstleistern: Wenn Reparaturen, Wartungen oder andere Arbeiten durchgeführt werden müssen, stimmt die Hausverwaltung diese Arbeiten mit den zuständigen Unternehmen ab.

Bearbeitung der Anliegen von Bewohnerinnen und Bewohnern wie zum Beispiel Fragen zum Gebäude, Hinweise auf Schäden oder organisatorische Anliegen rund um die Wohnanlage 

Diese Aufgaben helfen dabei, den Betrieb der Wohnanlage zu organisieren und Gebäude langfristig in einem guten Zustand zu halten.

An die Hausverwaltung können Sie sich bei Schäden, Mängeln, organisatorischen Anliegen, Verbesserungsvorschlägen zur Reinigung oder Grünpflege sowie bei Fragen zu Reinigungs-, Wartungs- oder Winterdienstmaßnahmen wenden. Auch wenn Sie eine Übersicht darüber benötigen, wer bestimmte Arbeiten übernimmt und wann diese durchgeführt werden, ist die Hausverwaltung die richtige Ansprechstelle.
Zum Beispiel bei:

  • technischen Problemen im Gebäude
  • Schäden oder Mängeln in der Wohnanlage
  • Fragen zu Gemeinschaftsbereichen
  • organisatorischen Anliegen im Haus

Wenn Probleme zeitnah gemeldet werden, lassen sie sich in der Regel zügiger prüfen und bearbeiten.

  • Eine gute Zusammenarbeit zwischen Hausverwaltung und Bewohnerinnen und Bewohnern ist wichtig für das Zusammenleben in einer Wohnanlage.
  • Durch eine rechtzeitige Weitergabe von Informationen und das frühzeitige Melden von Problemen durch Bewohnerinnen und Bewohner kann die Hausverwaltung schneller reagieren und die notwendigen Maßnahmen organisieren. So lassen sich viele Schwierigkeiten bereits im Voraus erkennen und beheben.
  • Auch ein respektvoller Umgang mit Gemeinschaftsflächen trägt dazu bei, dass Gebäude und Anlagen in gutem Zustand bleiben.
  • Die Hausverwaltung unterstützt Bewohnerinnen und Bewohner bei Fragen und Anliegen rund um das Wohnen und sorgt dafür, dass organisatorische Abläufe in der Wohnanlage funktionieren.

Klagenfurt Wohnen ermöglicht Mieterinnen und Mietern unter bestimmten Voraussetzungen die Installation eines Split-Klimagerätes. Um eine rasche und einheitliche Bearbeitung Ihres Ansuchens sicherzustellen, wurde ein standardisiertes Genehmigungsverfahren eingeführt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die erforderlichen Formulare.

Bitte beachten Sie: Die Zustimmung von Klagenfurt Wohnen ersetzt erforderliche behördliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Bewilligungen nicht. Diese sind, soweit gesetzlich erforderlich, vom Antragsteller selbst einzuholen.

Voraussetzungen

Eine Genehmigung im Standardverfahren ist grundsätzlich möglich, wenn:

  • die Wohnung über einen Balkon, eine Loggia, eine Terrasse oder einen Eigengarten verfügt,
  • das Außengerät ausschließlich auf dem Boden dieser Fläche aufgestellt wird,
  • keine Montage an der Außenfassade, am Balkongeländer, an Fensterbänken oder am Dach erfolgt,
  • die Montage ausschließlich durch einen befugten Fachbetrieb durchgeführt wird,
  • sämtliche technischen, rechtlichen und schallschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Hinweis zu mobilen Klimageräten

  • Verfügt Ihre Wohnung über keinen Balkon, keine Loggia, keine Terrasse oder keinen Eigengarten, empfehlen wir zunächst zu prüfen, ob ein mobiles Klimagerät für Ihren Bedarf ausreichend ist.
  • Mobile Klimageräte, die keine baulichen Veränderungen am Gebäude erfordern, bedürfen grundsätzlich keiner Zustimmung von Klagenfurt Wohnen.
  • Bitte beachten Sie die Herstellerangaben hinsichtlich Aufstellung, Betrieb und Ableitung der Abluft.
  • Soll dennoch ein fest installiertes Split-Klimagerät errichtet werden, finden Sie nähere Informationen zum weiteren Vorgehen im Merkblatt.

So funktioniert das Genehmigungsverfahren

  1. Formulare herunterladen
    Laden Sie folgende Unterlagen herunter:
    1. Merkblatt
    2. Ansuchen
    3. Technisches Datenblatt / Fachunternehmerbestätigung
  2. Ansuchen vorbereiten
    Füllen Sie das Ansuchen vollständig aus und beauftragen Sie einen befugten Fachbetrieb mit der Planung der Anlage. Der Fachbetrieb füllt Teil A des Technischen Datenblattes / der Fachunternehmerbestätigung aus.
  3. Unterlagen übermitteln
    Übermitteln Sie folgende Unterlagen an Klagenfurt Wohnen:
    • vollständig ausgefülltes Ansuchen,
    • Technisches Datenblatt / Fachunternehmerbestätigung (Teil A),
    • Foto des geplanten Aufstellungsortes des Außengerätes,
    • gegebenenfalls weitere im Merkblatt angeführte Unterlagen.
  4. Prüfung
    Klagenfurt Wohnen prüft die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Voraussetzungen des Standardverfahrens. Die technische Ausführung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften werden durch den ausführenden Fachbetrieb bestätigt. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Zustimmung. Erst danach darf mit der Montage begonnen werden.
  5. Nach Abschluss der Arbeiten
    Nach der Montage sind folgende Unterlagen an Klagenfurt Wohnen zu übermitteln:
    • Rechnung des ausführenden Fachbetriebes,
    • vollständig ausgefülltes Technisches Datenblatt / Fachunternehmerbestätigung (Teil B).

Nach erfolgreicher Prüfung gilt das Genehmigungsverfahren als abgeschlossen.

Downloadbereich

Folgende Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:

  • Merkblatt
    Das Merkblatt enthält Informationen zu:
    • Voraussetzungen für das Standardverfahren,
    • technischen Anforderungen,
    • Rechten und Pflichten der Mieterin bzw. des Mieters,
    • Wartung, Haftung und Rückbau,
    • Sonderverfahren bei Montagen außerhalb des Standardverfahrens.
  • Ansuchen
    Antrag auf Genehmigung zur Installation eines Split-Klimagerätes.
     
  • Technisches Datenblatt / Fachunternehmerbestätigung
    Dieses Formular ist vom ausführenden Fachbetrieb auszufüllen. Es dient als Nachweis, dass die geplante bzw. ausgeführte Installation den geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht und fachgerecht durchgeführt wird.

 

Abschlusshinweis

Mit diesem standardisierten Genehmigungsverfahren möchte Klagenfurt Wohnen eine rasche, transparente und rechtssichere Bearbeitung von Ansuchen ermöglichen sowie eine fachgerechte Installation von Split-Klimageräten sicherstellen.

Die Hausverwaltung erreichen Sie telefonisch oder per E-Mail; am schnellsten erfolgt die Rückmeldung in der Regel per E-Mail. Die Parteienverkehrszeiten an Werktagen sind von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die zuständige Ansprechperson für Ihr Objekt finden Sie im Aushang des jeweiligen Hauses. In dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten finden Sie die Notfallnummern der Hausverwaltung oder der zuständigen Professionisten im Aushang Ihres Stiegenhauses.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage möglichst folgende Informationen an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Diese Angaben helfen dabei, Ihre Anfrage schneller zuzuordnen und zu bearbeiten.

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee