Rechte & Pflichten
Mieterpflichten bei Klagenfurt Wohnen
– Übersicht für ein gutes Zusammenleben
Als Mieterin oder Mieter bei Klagenfurt Wohnen gelten neben den vertraglich festgelegten Rechten auch bestimmte Pflichten im Alltag. Diese sind im Mietvertrag sowie in der Hausordnung geregelt und tragen dazu bei, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten und ein respektvolles Zusammenleben in der Wohnanlage zu ermöglichen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Mieterpflichten – von der regelmäßigen Mietzahlung über den sorgsamen Umgang mit der Wohnung bis hin zur Einhaltung der Hausordnung. So wissen Sie, worauf es im täglichen Wohnen ankommt. Welche Pflichten für Sie als Mieterin oder Mieter im Einzelnen gelten, ist in Ihrem Mietvertrag festgehalten. Dort sind die für Ihr Mietverhältnis maßgeblichen Pflichten aufgezählt.
Mieterinnen und Mieter müssen die vereinbarte Miete regelmäßig und fristgerecht bezahlen. Die Höhe der Miete sowie mögliche weitere Kosten sind im Mietvertrag festgelegt. Eine regelmäßige Zahlung sorgt für ein klares und verlässliches Mietverhältnis.
Die Wohnung und ihre Ausstattung sollen sorgfältig genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel:
- Einrichtungen pflegen
- einfache Wartungen durchführen
- Heizkörper entlüften
- Armaturen pflegen
Boiler Wartung
Wenn eine Boiler-Wartung nach den Vorgaben erforderlich ist, müssen Sie als Nachweis eine Rechnung mit Leistungsnachweis eines konzessionierten Fachunternehmens, also eines Installateurs, vorweisen können. Ist ein Boiler defekt und der Mieter kann keine Boilerwartung nachweisen, ist ein Eigenanteil für die Neuinstallation in der Höhe von € 250,00 fällig.
Verschleiß und kleinere Schäden
Wartungsfugen, Silikonfugen und Armaturen sind von der Mieterin oder vom Mieter selbst zu bezahlen. Andere notwendige Kleinreparaturen werden im Anlassfall durch die Hausverwaltung geprüft und – wenn sie erforderlich sind und kein Selbstverschulden vorliegt, sondern ein technisches Gebrechen oder altersbedingter Verschleiß – ausschließlich durch die Hausverwaltung beauftragt und bezahlt.
Wenn Schäden oder Probleme in der Wohnung auftreten, sollten diese möglichst früh der Hausverwaltung gemeldet werden. So können Probleme schneller geprüft und größere Schäden oft vermieden werden.
Die Hausordnung enthält wichtige Regeln für das Zusammenleben in der Wohnanlage. Typische Inhalte sind zum Beispiel:
- Rücksichtnahme auf Nachbarinnen und Nachbarn
- Sauberkeit in Gemeinschaftsbereichen
- Einhaltung von Ruhezeiten
Die Hausordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage. Für Lärm, Feiern und die allgemeine Rücksichtnahme gelten die Hausordnung sowie die Lärmverordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt.
In einer Wohnanlage gibt es Bereiche, die von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Treppenhäuser, Kellerbereiche, Grünflächen und andere Gemeinschaftsräume. Diese Bereiche sollen sauber, sicher und rücksichtsvoll genutzt werden. Bei der Müllentsorgung ist auf die richtige Trennung zu achten. Falsche Mülltrennung kann zu höheren Betriebskosten führen, die alle Mieterinnen und Mieter betreffen. Zusätzliche Kosten und Probleme entstehen auch durch Müllablagerungen in höherem Ausmaß, Schmutzablagerungen im Objekt sowie durch Sachbeschädigungen und vorsätzliche Beschädigungen.
Blumenkästen dürfen nur innerhalb des Balkons beziehungsweise der Loggia angebracht werden und müssen entsprechend gesichert sein. Die Schneeräumung auf Balkon oder Loggia muss von der Mieterin oder vom Mieter selbst organisiert und durchgeführt werden, um Schäden – etwa Wasserschäden in der Wohnung – zu vermeiden.
Bei längerer Abwesenheit drehen Sie bitte den Hauptwasserabsperrhahn Ihrer Wohnung zu.
Ändert sich die Anzahl der Bewohnerinnen oder Bewohner, muss die Meldung beim Meldeamt erfolgen. Die Hauptmieterin beziehungsweise der Hauptmieter muss mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gemeldet sein, da dies sonst zur Aufkündigung des Mietverhältnisses führen kann.
- Sollte ein Wohnungsschlüssel verloren gehen, erhalten Sie von der Hausverwaltung eine Schlüsselbestätigung. Vorzuweisen ist die Schlüsselnummer!
- Fehlt bei der Wohnungsübernahme ein Schlüssel, wird auf Kosten des Mieters eine Ersatzsperre bestellt und eingebaut.
Melden Sie sich bei der Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:
- Fragen zu Ihrem Mietvertrag haben
- Informationen zur Hausordnung benötigen
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
So kann Ihre Anfrage schneller zugeordnet und bearbeitet werden.
Hausverwaltung
Klagenfurt Wohnen
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Achtung!
In Stiegenhäusern oder Gängen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Fluchtwege müssen frei bleiben, damit im Notfall alle Bewohnerinnen und Bewohner das Gebäude sicher verlassen können.
Wichtige Hinweise zu den Mieterpflichten
- Halten Sie sich an die Regeln im Mietvertrag und in der Hausordnung.
- Melden Sie Schäden möglichst früh der Hausverwaltung.
- Wenden Sie sich bei Fragen an die Hausverwaltung.
Bauliche Veränderungen in Wohnungen
– Was ist zu beachten?
Viele Mieterinnen und Mieter möchten ihre Wohnung individuell gestalten und an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Grundsätzlich ist das auch möglich – insbesondere bei der Einrichtung und kleineren Anpassungen im Alltag. Sobald jedoch bauliche Veränderungen geplant sind, ist eine vorherige Abstimmung mit Klagenfurt Wohnen erforderlich. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Änderungen darunterfallen, worauf Sie achten sollten und wie Sie geplante Maßnahmen richtig anfragen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anpassungen ordnungsgemäß und im Einklang mit den Vorgaben umgesetzt werden können.
Wesentliche Veränderungen an Wohnung, Fassade oder Wohnungsumgebung sind genehmigungspflichtig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Austausch von Bodenbelägen
- Veränderungen an Türen oder Wänden
- Einbau zusätzlicher Geräte oder Installationen
- Markise am Balkon
- neue Badewanne
- eine Tür versetzen
- Wanddurchbruch
- Verlegung von Installationsleitungen
Wenn Sie eine solche Änderung planen, stimmen Sie diese bitte vorher mit der Hausverwaltung ab und lassen Sie diese genehmigen. Das hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu klären.
Auch für Markisen, Sichtschutz, den Austausch von Fliesen, das Verlegen von Bodenbelägen sowie Veränderungen an elektrischen Installationen ist vorab der Hausverwaltung beziehungsweise in weiterer Folge mit der Abteilung Bautechnik Rücksprache zu halten.
Für Außenjalousien oder Rollläden sowie für barrierefreie Anpassungen, etwa den Umbau einer Dusche, ist ebenfalls vorab mit der Abteilung Bautechnik beziehungsweise der Hausverwaltung Rücksprache zu halten.
Im Rahmen des üblichen Wohngebrauchs dürfen Mieterinnen und Mieter in tragende Wände oder Decken bohren, etwa um Möbel, Regale oder Lampen zu befestigen. Dabei ist auf die statische Sicherheit zu achten; bei Auszug sind die Löcher in der Regel wieder zu verschließen. Ob bei Veränderungen oder Anbauten ein Rückbau erforderlich ist, wird von der Hausverwaltung im Einzelfall geprüft.
Bitte schreiben Sie dazu umgehend an wohnen@klagenfurt.at und schildern Sie den Sachverhalt kurz unter Angabe Ihrer Adresse und Ihres Namens.
Das Anbohren des Vollwärmeschutzes der Fassade ist untersagt. Darunter fällt auch zum Beispiel die Montage einer Sat-Antenne.
Wenn Sie eine Änderung in Ihrer Wohnung planen, melden Sie sich bitte vor Beginn der Arbeiten bei der Hausverwaltung. Beschreiben Sie kurz,
- welche Änderung geplant ist
- in welcher Wohnung die Änderung erfolgen soll
So kann die Hausverwaltung prüfen, ob die geplante Änderung möglich ist. Die Dauer bis zur Ausstellung der Genehmigung ist unterschiedlich; im Regelfall erfolgt eine Rückmeldung binnen eines Monats. Sie können eine Anfrage per Mail an wohnen@klagenfurt.at senden.
Die Hausverwaltung prüft, ob geplante Änderungen möglich sind. Dabei wird zum Beispiel darauf geachtet,
- dass keine Schäden am Gebäude entstehen
- dass technische Anlagen nicht beeinträchtigt werden
- dass die Sicherheit im Gebäude erhalten bleibt
Durch eine frühzeitige Abstimmung können Missverständnisse vermieden werden. Außerdem lässt sich so klären, ob eine Änderung umgesetzt werden kann. Bauliche Arbeiten dürfen nicht in Eigenregie ausgeführt werden. Es ist ein Professionist zu beauftragen, und Rechnungen müssen vorhanden sein. Arbeiten jeder Art sind nur von befugten Fachunternehmen auszuführen.
Melden Sie sich bei der Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:
- eine bauliche Veränderung planen
- Fragen zu Änderungen in Ihrer Wohnung haben
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Informationen an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- eine kurze Beschreibung der geplanten Änderung
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
Diese Angaben helfen, Ihre Anfrage schnell zuzuordnen und zu bearbeiten.
Hausverwaltung
Klagenfurt Wohnen
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zu baulichen Änderungen
- Änderungen in der Wohnung sollten immer vorher mit der Hausverwaltung abgestimmt werden.
- Beginnen Sie erst mit Arbeiten, nachdem die Hausverwaltung informiert wurde und diese Ihre Änderungswünsche genehmigt hat.
- Wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an die Hausverwaltung.
- Für Änderungsarbeiten müssen Fachfirmen beauftragt werden
Tierhaltung in Wohnungen
– Regeln und Hinweise
Die Haltung von Haustieren ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des Wohnens. Auch in Wohnungen von Klagenfurt Wohnen ist Tierhaltung grundsätzlich möglich, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Regeln für die Tierhaltung gelten, worauf im Zusammenleben mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu achten ist und wann eine Abstimmung mit der Hausverwaltung sinnvoll ist. So behalten Sie den Überblick und sorgen für ein rücksichtsvolles Miteinander im Wohnhaus. Für die Tierhaltung gilt außerdem die Hausordnung.
Tierhaltung ist nur nach Zustimmung und Prüfung durch die Hausverwaltung zulässig.
- Eine Genehmigung ist notwendig.
- Das Halten von exotischen Tieren ist verboten.
Von der Genehmigungspflicht ausdrücklich ausgenommen ist die wohnungsübliche und artgerechte Haltung von Kleintieren, wie beispielsweise:
- Zierfischen
- Ziervögeln
- Hamstern
- Meerschweinchen
- kleinen Schildkröten in Behältnissen
- Katzen: das Herumstreunen von Katzen ist zu unterbinden. Katzenschutznetze am Balkon bedürfen einer Genehmigung durch die Hausverwaltung.
Auch Aquarien und Terrarien sind der Hausverwaltung zu melden; dabei ist auf die Statik der Wohnung und auf eine artgerechte Haltung Bedacht zu nehmen.
Für Hunde gilt:
- Hundehaltung ist nur nach vorhergehender Rücksprache mit der Hausverwaltung geduldet; bitte um eine entsprechende Bewilligung schriftlich ansuchen!
- Das Halten von Listenhunden bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung.
- Assistenzhunde sind mit Nachweis erlaubt; eine Meldung an die Hausverwaltung ist notwendig.
Bei Gefährdungen und Beschwerden kann die Hausverwaltung die Haltung von Tieren untersagen.
Haustiere können Teil des Alltags sein und zum Wohlbefinden beitragen. Damit das Zusammenleben im Haus gut funktioniert, dürfen Tiere andere Bewohnerinnen und Bewohner nicht stören. Auch die Wohnung und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche im Haus müssen ordentlich genutzt werden. Zum Beispiel:
- Tiere dürfen keinen übermäßigen Lärm verursachen
- Gemeinschaftsbereiche müssen sauber bleiben
- Haustiere müssen in gemeinsam genutzten Bereichen unter Kontrolle sein
Diese Rücksichtnahme hilft, ein gutes Zusammenleben im Wohnhaus zu erhalten. Eine Hundebox oder ein Katzenklo am Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Bei Allergien anderer Bewohnerinnen oder Bewohner ist der jeweilige Einzelfall zu prüfen; bitte kontaktieren Sie dazu die Hausverwaltung. Werden Regeln zur Tierhaltung verletzt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Kündigungsgrund sein.
Wer ein Haustier hält, übernimmt Verantwortung – nicht nur für das Tier, sondern auch für das Zusammenleben im Haus. Dazu gehört zum Beispiel:
- übermäßigen Lärm vermeiden
- Gemeinschaftsbereiche sauber halten
- Tiere in Stiegenhaus, Hof oder anderen gemeinschaftlichen Bereichen unter Kontrolle halten
Wir empfehlen, Tiere im Stiegenhaus an der Leine zu führen.
Verunreinigungen und Beschädigungen an Stiegen, Gängen, Höfen oder anderen Allgemeinflächen sind von der Mieterin oder vom Mieter auf eigene Kosten zu beheben. Verursacht ein Tier Schäden oder Verletzungen, haftet in jedem Fall die Besitzerin oder der Besitzer selbst.
Für Hunde wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Tierkot in Hof oder Allgemeinflächen ist zu entfernen; erfolgt dies nicht, kann die Hausverwaltung die Reinigung beauftragen, wobei diese Kosten auf alle Mieterinnen und Mieter aufgeteilt werden. Das Füttern von Tauben oder Katzen im Hof ist untersagt.
Aggressive oder herrenlose Tiere im Haus sind der Hausverwaltung oder dem Hausbesorger zu melden. Beim Transport durch Allgemeinflächen sollen Tiere sicher in einer Transportbox gehalten werden. Entstehen durch Tierhaltung Probleme wie Flöhe oder anderes Ungeziefer, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mieter selbst zu tragen.
Bei Konflikten wegen Tierhaltung wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung; wir bieten eine Mediation an. Für Tierlärm gilt die Lärmschutzverordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Wenn Sie Fragen zur Tierhaltung haben oder unsicher sind, ob ein Haustier in Ihrer Wohnung möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen.
Damit Ihre Anfrage rasch bearbeitet werden kann, geben Sie bitte folgende Informationen an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen oder Ihre Frage zur Tierhaltung
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
So kann Ihre Anfrage richtig zugeordnet und schneller beantwortet werden.
Hausverwaltung
Klagenfurt Wohnen
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zur Tierhaltung
- Nehmen Sie auf Rücksicht gegenüber Ihren Nachbarn.
- Halten Sie Gemeinschaftsbereiche sauber.
- Wenden Sie sich bei Fragen an die Hausverwaltung.
Versicherung und Schadensfälle in Wohnungen
– Richtig reagieren im Ernstfall
Schäden in der Wohnung lassen sich nicht immer vermeiden. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall richtig zu handeln und Probleme frühzeitig zu melden. Bei Klagenfurt Wohnen werden Schadensfälle geprüft und die notwendigen Schritte zur Klärung eingeleitet. Hier erfahren Sie, welche Arten von Schäden auftreten können, wie Sie diese richtig melden und welche Rolle Versicherungen dabei spielen. So sind Sie gut vorbereitet und können im Schadensfall schnell und richtig reagieren.
Schäden in Wohnungen können verschiedene Ursachen haben. Sie können durch Wasser, technische Probleme oder Schäden an Einrichtungen entstehen. Typische Beispiele sind:
- Wasserschäden
- Schäden an Installationen
- technische Probleme in der Wohnung
- Schäden an Ausstattung oder Einrichtung
Schäden müssen der Hausverwaltung unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie die Hausverwaltung unter der Notfallnummer.
Ernsthafte Schäden müssen im Fall von Gefahr in Verzug sofort gemeldet werden!
Gefahr in Verzug liegt vor, wenn sofort gehandelt werden muss, weil sonst ein erheblicher Schaden entsteht oder sich verschlimmert – etwa wenn Wasser weiterläuft, ein Stromausfall vorliegt oder Brandgeruch wahrgenommen wird.
Bei Wasser- oder Sturmschäden ist die Hausverwaltung zu informieren. Bei einem Wasserschaden melden Sie sich umgehend bei der Hausverwaltung unter wohnen@klagenfurt.at oder kontaktieren die Notfallnummer der Hausverwaltung beziehungsweise die Notfallnummer der zuständigen Professionisten laut Unterlagen. Außerhalb der Geschäftszeiten beziehungsweise außerhalb der Notdienstzeiten wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Professionisten laut Aushang am schwarzen Brett.
Bei Brand und wenn Brandgeruch auftritt, gehen Sie dem Geruch nach und verständigen im Brandfall sofort die Feuerwehr unter der Telefonnummer 122.
Bei Stromproblemen prüfen Sie zuerst den Sicherungskasten und den FI-Schutzschalter in Ihrer Wohnung und informieren Sie die Hausverwaltung; in Notfällen nutzen Sie die Notfallnummer laut Aushang des dort genannten Elektrikers oder nehmen Kontakt mit den Stadtwerken auf.
Alle anderen Schäden sind nach ihrem Eintritt ebenfalls unverzüglich der Hausverwaltung zu melden. Wenn Sie ein Problem in Ihrer Wohnung bemerken, gehen Sie wie folgt vor:
- Schaden unverzüglich der Hausverwaltung melden
- Schaden kurz beschreiben
- wenn möglich Fotos machen und an die Hausverwaltung senden
Eine schnelle Meldung hilft, größere Schäden zu vermeiden.
Wenn Schäden frühzeitig gemeldet werden, können sie schneller überprüft und behoben werden. Das hilft zum Beispiel,
- größere Schäden am Gebäude zu vermeiden
- Folgeschäden in der Wohnung zu reduzieren
- Reparaturen schneller zu organisieren
Eine unverzügliche Meldung erleichtert auch die weitere Abklärung des Schadens. Die gesamte Schadensabwicklung erfolgt über die Hausverwaltung.
- Die Gebäudeversicherung entscheidet je nach Höhe des Schadens, ob dieser seitens eines Sachverständigen besichtigt wird.
- Jedenfalls gilt eine Schadensminderungspflicht; Sofortmaßnahmen werden sofort beauftragt. Die Dauer der Schadensabwicklung ist fallabhängig. Nach Kenntnisnahme eines Wasserschadens erfolgt die Erstmaßnahme meist noch am selben Tag.
- Ob ein Mitverschulden vorliegt, wird im Einzelfall durch die Hausverwaltung geprüft, gegebenenfalls ist ein Kostenanteil durch die Mieterin oder den Mieter zu tragen.
- Eine Vorstreckung von Ausgaben ist nicht üblich; wenn sie im Ausnahmefall notwendig war, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung wegen der Rückzahlung per Überweisung.
- Folgeschäden werden durch ein von der Hausverwaltung beauftragtes Unternehmen aufgenommen; anschließend erfolgt die Schadensmeldung an die Gebäudeversicherung, gegebenenfalls mit nachträglicher Begutachtung durch einen Sachverständigen.
- Vandalismus ist in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert; in jedem Fall wird seitens der Hausverwaltung Anzeige bei der Polizei erstattet.
- Bei Einbruch ist zuerst die Polizei zu kontaktieren. Als Nachweis wird im Regelfall die Anzeigebestätigung beziehungsweise der Polizeibericht benötigt.
- Den Status Ihres Schadensfalls können Sie über die Hausverwaltung nachverfolgen: Die im Schadensfall übermittelten Daten und Fotos werden beim jeweiligen Schadensfall sowie in der Mieterdatei gespeichert.
- Wenn Sie mit einer Schadensentscheidung nicht einverstanden sind, melden Sie sich bitte bei der Hausverwaltung, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Wenn Sie einen Schaden bemerken, informieren Sie unverzüglich die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen. Beschreiben Sie möglichst genau:
- wo der Schaden aufgetreten ist
- was genau passiert ist
- wann der Schaden bemerkt wurde
Fotos können helfen, den Schaden schneller zu beurteilen. Bei einem ernsten Schaden senden Sie eine E-Mail an die Hausverwaltung unter hausverwaltung-wohnen@klagenfurt.at oder melden den Schaden telefonisch über die jeweilige Notrufnummer Ihres Hausverwalters. Bitte geben Sie dabei möglichst genau an:
- die Adresse der Immobilie,
- die Wohnungsnummer beziehungsweise den Ort des Schadens,
- Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten,
- die Art des Schadens,
- das Ausmaß und sichtbare Folgen,
- den Zeitpunkt der Feststellung
- sowie ob sich der Schaden ausbreitet oder akut verschlimmert.
Wichtig sind außerdem Angaben dazu,
- ob Gefahr in Verzug besteht,
- ob die Wohnung noch nutzbar ist,
- ob sofort ein Notdienst erforderlich ist,
- welche Ursache vermutet wird,
- ob Fotos oder Videos vorliegen,
- wann Handwerker Zugang zur Wohnung haben
- und ob eine eigene Hausratversicherung besteht oder bereits Versicherungen informiert wurden.
Nach Eintritt eines Schadenfalls ist die Hausverwaltung umgehend zu verständigen. Die Beauftragung von Firmen erfolgt immer durch die Hausverwaltung.
- Wenn Sie Schimmel entdecken, machen Sie bitte ein Foto und senden Sie es an die Hausverwaltung unter wohnen@klagenfurt.at
- Geben Sie dabei Ihre Adresse, Ihren Namen und eine kurze Beschreibung des Sachverhalts an.
- Beim Auftreten von Schimmel ist jedenfalls eine Meldung an die Hausverwaltung notwendig.
- Ob Schimmel auf verletzte Mieterpflichten oder auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist, wird von der Hausverwaltung im Einzelfall geprüft. Schimmel ist kein Versicherungsfall.
Bei Schäden in Wohnungen können Versicherungen eine Rolle spielen. Zum Beispiel:
- Gebäudeversicherung des Hauses
- private Haushaltsversicherung
- Haftpflichtversicherung
In der Gebäudeversicherung sind Leitungswasserschäden, Brandschäden und Haftpflichtschäden gedeckt.
- Den Abschluss einer Haushaltsversicherung muss die Mieterin oder der Mieter selbst vornehmen. Sie ist die wesentliche Versicherung für Schäden am eigenen Inventar.
- Gebäudeschäden werden durch die Hausverwaltung als Versicherungsnehmerin an die Versicherung gemeldet. Kommt ein Wasserschaden aus einer anderen Wohnung, wird dieser im Regelfall über die Gebäudeversicherung abgewickelt. Eine Ausnahme sind mutwillig verursachte Schadensfälle. Trocknungsgeräte werden von der Hausverwaltung organisiert. Die dadurch entstehenden Stromkosten werden seitens der Gebäudeversicherung direkt an die Mieterin oder den Mieter refundiert.
- Schäden durch Kinder oder Haustiere sind über die jeweilige Haushalts- beziehungsweise Haftpflichtversicherung des Mieters abzuwickeln.
- Schäden an Einbauten oder Küchen sind der Haushaltsversicherung zu melden. Schäden an Böden oder Wänden werden über die Gebäudeversicherung abgewickelt.
- Für Gebäudeschäden werden grundsätzlich keine Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Bei Schäden in der Wohnung benötigen Sie die Rechnung des von Ihnen beauftragten Professionisten, Ihre Polizze der Haushaltsversicherung sowie die Schadensaufnahme durch einen Sachverständigen der Versicherung.
Melden Sie sich bei der Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:
- einen Schaden melden möchten
- Fragen zu einem Schadensfall haben
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- eine kurze Beschreibung des Schadens
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
So kann Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden.
Hausverwaltung
Klagenfurt Wohnen
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zu Wohnungsschäden
- Ernsthafte Schäden müssen im Fall von Gefahr in Verzug sofort gemeldet werden!
- Melden Sie Schäden möglichst früh.
- Versuchen Sie nicht, größere Schäden selbst zu reparieren.
- Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an die Hausverwaltung.



