Vertrag & Finanzen
Mietvertrag bei Klagenfurt Wohnen
Wenn Sie eine Wohnung von Klagenfurt Wohnen mieten, wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Dieser bildet die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis und regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten für beide Seiten.
Hier erfahren Sie, wie der Ablauf bis zur Vertragsunterzeichnung funktioniert und welche Schritte dabei zu beachten sind.
So erhalten Sie einen klaren Überblick über den Weg zu Ihrem Mietvertrag bei Klagenfurt Wohnen.
Der Mietvertrag wird immer bei der Wohnungsübergabe unterzeichnet. Dabei erhalten Sie alle wichtigen Informationen und können offene Fragen klären.
Sie können hier einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren:
Schnelle Übersicht – das steht im Mietvertrag
- Ihre Daten als Mieterin und Mieter und die Vermieterin
- Ihre Wohnung und Zubehör (z. B. Keller oder Balkon)
- Höhe der Miete und Betriebskosten
- Rechte und Pflichten
- Kaution
- Vertragsdauer
- Kündigung
Ein Mietvertrag wird abgeschlossen, wenn Ihnen eine Wohnung von Klagenfurt Wohnen zugeteilt wird.
Der Vertrag wird zwischen Ihnen und Klagenfurt Wohnen abgeschlossen.
Beide Seiten unterschreiben den Mietvertrag. Erst danach ist der Vertrag gültig.
Der Mietvertrag enthält die wichtigsten Informationen zur Wohnung und zum Mietverhältnis.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Adresse und Beschreibung der Wohnung
- Höhe der Miete
- Betriebskosten
- Beginn des Mietverhältnisses
Der Mietvertrag enthält außerdem Regeln zur Nutzung der Wohnung und der Wohnanlage sowie eine Beschreibung des Zustands der Wohnung. Dazu gehören auch Bestimmungen aus der Hausordnung. Diese ist Teil des Mietvertrages und gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage. Sie regelt das Zusammenleben im Haus und die Nutzung der Allgemeinflächen.
Der Vertrag enthält die Daten der Mietparteien und die genaue Beschreibung der Wohnung. Dazu gehören auch mögliche Zusatzflächen wie Keller oder Parkplatz.
Der Ablauf bis zur Vertragsunterzeichnung ist einfach und klar aufgebaut:
- Zusage für eine Wohnung erhalten
- Termin mit der Hausverwaltung für die Vertragsunterzeichnung vereinbaren
- Mietvertrag in Ruhe prüfen
- Mietvertrag unterschreiben und an das Wohnservice senden
Die Wohnungsübernahme erfolgt anschließend vor Ort gemeinsam mit der Hausverwaltung.
- Weitere Person zieht ein
- Informieren Sie die Hausverwaltung vor dem Einzug.
- Name oder Daten ändern sich
- Senden Sie eine schriftliche Mitteilung mit Nachweis.
- Untervermietung
- Diese ist im Mietvertrag geregelt.
- Wenden Sie sich vorab an die Hausverwaltung.
- Das sollten Sie beachten:
- Melden Sie Änderungen immer frühzeitig.
- So bleibt Ihr Mietverhältnis korrekt erfasst.
Melden Sie sich bei der Hausverwaltung, wenn Sie:
- Fragen zum Mietvertrag haben
- einen Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbaren möchten
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
Diese Angaben helfen, Ihre Anfrage schnell zuzuordnen und zu bearbeiten.
Ansprechpersonen Mietverträge
Mag. iur. Michaela SPENDIER-OBERRAUTER
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Rechtliche Angelegenheiten
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 247 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zum Mietvertrag
- Lesen Sie den Mietvertrag vor der Unterschrift sorgfältig durch.
- Klären Sie offene Fragen mit der Hausverwaltung, bevor Sie unterschreiben.
- Der Mietvertrag gilt erst, wenn beide Seiten unterschrieben haben.
- Prüfen Sie bei Einzug, welche Räume und Flächen zu Ihrer Wohnung gehören. So vermeiden Sie Missverständnisse.
- Geben Sie Änderungen, die den Vertragsinhalt betreffen sofort bei der Hausverwaltung bekannt.
Mietenverrechnung
bei Klagenfurt Wohnen
Als Mieterin oder Mieter bei Klagenfurt Wohnen zahlen Sie monatlich eine Miete für Ihre Wohnung. Diese Zahlung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und wird in der sogenannten Mietenverrechnung übersichtlich dargestellt.
Wenn Sie eine Übersicht über Ihre monatlichen Zahlungen oder offenen Posten benötigen, können Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail einen aktuellen Kontoauszug anfordern. Dieser kann Ihnen zugesendet, per E-Mail übermittelt oder vor Ort abgeholt werden. Auch Zahlungsbestätigungen, Jahresübersichten sowie Unterlagen wie Vorschreibung, Kontoauszug oder Wohnbeihilfeantrag können digital übermittelt werden, wenn Ihre richtige E-Mail-Adresse bekannt ist. Wenn Ihnen eine Vorschreibung unklar erscheint oder Sie eine falsche Vorschreibung vermuten, wenden Sie sich bitte direkt an die Mietenverrechnung.
Hier erfahren Sie, wie sich Ihre monatliche Miete zusammensetzt, welche Kosten enthalten sein können und wie Sie die Mietenverrechnung besser nachvollziehen können. So behalten Sie den Überblick über Ihre Wohnkosten und wissen, wie sich Ihre monatliche Zahlung ergibt.
Die monatliche Zahlung für Ihre Wohnung kann aus mehreren Bestandteilen bestehen.
Zum Beispiel:
- Hauptmiete
- Betriebskosten (z.B. Kosten für Wasser, Müll oder Lift usw.)
- eventuell weitere Kosten laut Mietvertrag (Parkplatz usw.)
Diese Bestandteile werden in der Mietenverrechnung zusammengefasst.
Die Gesamtsumme ergibt die monatliche Miete für Ihre Wohnung.
Welche Kosten genau enthalten sind, hängt vom jeweiligen Mietvertrag ab
Die Mietenverrechnung zeigt, welche Kosten monatlich für Ihre Wohnung anfallen. Sie hilft dabei, die einzelnen Bestandteile der Miete nachvollziehbar darzustellen. So können Sie sehen, wie sich Ihre monatliche Zahlung zusammensetzt. Die Miete berechnet sich je nach Vertrag aus dem Kategorie-Mietzins bzw. Richtwertzins; in der Vorschreibung sind Miete, Umsatzsteuer und Betriebskosten enthalten. Indexanpassungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Bei Bedarf können Sie eine Übersicht über Ihre Mietenverrechnung erhalten.
- Damit Zahlungen richtig zugeordnet werden können, geben Sie bitte immer die Kundennummer an, die auf der Vorschreibung vermerkt ist.
- Bei Zahlungen von Dritten führen Sie bitte immer den jeweiligen Mieter, für den sie einzahlen, bzw. die Kundennummer an.
- Zahlungen von Dritten werden dem Mietenkonto der betreffenden Mieterin oder des betreffenden Mieters gutgeschrieben.
- Mahngebühren fallen ab einer Mahnung an und liegen derzeit zwischen 5,50 Euro und 15 Euro.
- Wenn Sie eine Ratenvereinbarung benötigen oder absehbar ist, dass Sie zum Beispiel wegen eines Auslandsaufenthalts nicht rechtzeitig zahlen können, melden Sie sich bitte vorab.
Die Höhe der monatlichen Miete kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Zum Beispiel wenn:
- Betriebskosten angepasst werden
- gesetzliche Änderungen erfolgen
- Regelungen aus dem Mietvertrag gelten
Wenn sich die Miete ändert, werden die betroffenen Mieterinnen und Mieter darüber informiert.
Die monatliche Abbuchung wird von uns gerne eingerichtet, wenn Sie uns das SEPA-Lastschriftsmandat unterschrieben übermitteln. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir übermitteln Ihnen gerne das entsprechende Formular. Sie ersparen sich dadurch auch Überweisungsspesen und brauchen sich um die monatliche Überweisung nicht mehr zu kümmern.
Beim Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank jeden Monat einen gleich bleibenden Betrag an uns zu überweisen. Beim Abbuchungs-(Einziehungs-) auftrag ziehen wir jedes Monat exakt den Betrag von Ihrem Konto ein, der sich durch die entsprechende Vorschreibung ergibt. Sollte sich z.B. durch die Abrechnung der Betriebskosten ein Guthaben ergeben, wird dieses mit der laufenden Miete gegenverrechnet oder im Falle eines Gesamtguthabens automatisch rücküberwiesen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Miete oder zu einzelnen Kosten haben, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
So kann Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden.
Ansprechpersonen Mietenverrechnung
Theresia WURZER
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Einnahmen - Mietenbuchhaltung, WBH-Anträge, Kassa
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 207 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Elke MAIRITSCH
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Einnahmen - Delogierung, Mahnwesen, Insolvenzverfahren, Exekutionen, Verlassenschaften, Kassa, BK-Abrechnung
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 207 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zur Mietenverrechnung
- Zahlen Sie Ihre Miete regelmäßig und fristgerecht.
- Prüfen Sie Ihre Abrechnung, wenn Ihnen etwas unklar erscheint.
- Wenden Sie sich bei Fragen an die Hausverwaltung.
Betriebskosten
bei Klagenfurt Wohnen
Die Betriebskosten sind ein wichtiger Bestandteil der monatlichen Wohnkosten bei Klagenfurt Wohnen. Sie entstehen durch den laufenden Betrieb sowie die Pflege und Instandhaltung der Wohnanlagen und werden gemeinsam mit der Miete verrechnet. Hier erfahren Sie, was unter Betriebskosten zu verstehen ist, welche Kosten darunter fallen können und wie diese für Ihre Wohnung berechnet werden. So erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, wie sich Ihre monatlichen Wohnkosten zusammensetzen.
Betriebskosten sind Kosten, die durch den laufenden Betrieb einer Wohnanlage entstehen. Sie fallen an, damit Gebäude, Allgemeinbereiche und Außenanlagen genutzt und gepflegt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Reinigung, Beleuchtung oder Wartung von Anlagen. Diese Kosten werden auf die Wohnungen der Wohnanlage aufgeteilt.
Zu den Betriebskosten gemäß MRG § 21 Abs. 1 zählen insbesondere
- Wasser
- Kanal
- Strom für die allgemeine Beleuchtung
- Gebäudeversicherung
- Hausbetreuung
- Winterdienst
- Müll
Betriebskosten werden nicht nach Verbrauch, sondern nach der Nutzfläche abgerechnet.
Heizkosten werden gesondert nach Verbrauch beziehungsweise inklusive Grundkosten über den jeweiligen Energiedienstleister verrechnet und sind nicht Teil der Betriebskostenabrechnung.
Auch Allgemeinstrom- und Liftkosten werden nach Nutzfläche auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt.
Die Betriebskosten werden in der Regel gemeinsam mit der monatlichen Miete verrechnet. Sie sind Teil der Mietenverrechnung und werden in der Abrechnung der Wohnung dargestellt. So können Mieterinnen und Mieter nachvollziehen, welche Kosten im Zusammenhang mit der Wohnanlage entstehen. Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt bis spätestens 30. Juni des Folgejahres.
Die Betriebskostenabrechnung wird zwischen Mai und Juni per Post zugestellt. Wenn Sie eine Kopie benötigen, können Sie diese über die Hausverwaltung anfordern oder während der Parteienverkehrszeiten werktags von 08:00 bis 12:00 Uhr abholen; bevorzugt wird der E-Mail-Verkehr. Eine Belegeinsicht ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Hausverwaltung möglich. Für Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung gilt eine gesetzliche Frist von einem Jahr. Wenn Betriebskosten nicht rechtzeitig bezahlt werden, erhalten Sie eine Mahnung.
Die Höhe der Betriebskosten kann sich im Laufe der Zeit ändern. Das kann zum Beispiel passieren, wenn:
- Preise für Dienstleistungen steigen
- Wartungsarbeiten notwendig werden
- gesetzliche Änderungen erfolgen
Steigende Betriebskosten können auch mit dem Verhalten in der Wohnanlage zusammenhängen, zum Beispiel durch vermehrtes Müllaufkommen, Zusatzabfuhren, Ablagerungen in allgemeinen Bereichen oder Sachbeschädigungen. Zur Reinigung zählen alle allgemein zugänglichen Flächen einschließlich Keller, Hauszugänge und Müllplatz. Die Grünpflege umfasst unter anderem Strauch- und Heckenschnitt, Rasenschnitt, Laubentsorgung und Grünschnittentsorgung. Winterdienstkosten werden ebenfalls nach Nutzfläche verrechnet. Betriebskosten lassen sich senken, wenn Müll korrekt getrennt wird, weniger Müll anfällt und allgemeine Bereiche sauber gehalten werden.
Wenn sich Kosten ändern, werden Mieterinnen und Mieter darüber informiert.
Melden Sie sich bei der Hausverwaltung, wenn Sie:
- Fragen zu Betriebskosten haben
- eine Erklärung zu einzelnen Kosten benötigen
- eine Kopie Ihrer Betriebskostenabrechnung möchten
- Belegeinsicht wünschen
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
So kann Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden.
Team Objektbuchhaltung
Agnes TRIBUTSCH
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Ausgaben, Eingangsrechnungen
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 243 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zur Betriebskostenabrechnung
- Betriebskosten sind Teil der monatlichen Wohnkosten.
- Die genaue Zusammensetzung kann je nach Wohnanlage unterschiedlich sein.
- Betriebskosten werden grundsätzlich nach Nutzfläche verrechnet.
- Heizkosten sind gesondert zu betrachten und nicht Teil der Betriebskostenabrechnung.
- Bei Fragen können Sie sich an die Hausverwaltung wenden.
Kassa bei Klagenfurt Wohnen
– Zahlungen einfach vor Ort erledigen
Bei Klagenfurt Wohnen haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Zahlungen direkt an der Kassa vor Ort durchzuführen. Diese steht Mieterinnen, Mietern und Besucherinnen sowie Besuchern als persönliche Anlaufstelle für Einzahlungen und Fragen rund um Zahlungen zur Verfügung.
Hier erfahren Sie, wofür die Kassa genutzt werden kann, welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt und zu welchen Zeiten sie geöffnet ist. So können Sie Ihre Zahlungen einfach, sicher und persönlich erledigen.
Die Kassa ist für Bareinzahlungen zuständig, zum Beispiel für Miete, Erstmiete oder Kaution. Grundsätzlich können dort Barzahlungen abgewickelt werden; Überweisungen sind ebenfalls möglich.
An der Kassa können Barzahlungen erledigt werden; Überweisungen sind ebenfalls möglich. Eine Zahlung mit Bankomat ist derzeit nicht möglich. Bei Kasseneinzahlungen erhalten Sie immer eine Zahlungsbestätigung beziehungsweise Quittung. Zahlungen für Angehörige sind möglich, wenn die Kundennummer oder die genauen Daten der betroffenen Person angegeben werden. Wenn Sie eine Zahlungsbestätigung für Behörden benötigen, kann ein Kontoauszug persönlich im Büro abgeholt oder per Post zugesendet werden.
Einen Dauerauftrag richten Sie bei Ihrer Hausbank ein; bei Änderungen der Vorschreibung muss dieser dort jeweils angepasst werden. Für einen Bankeinzug ist ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Änderungen Ihrer Bankdaten für einen Bankeinzug müssen schriftlich bekannt gegeben werden. Wenn eine Zahlung verspätet eingeht, wird eine Zahlungserinnerung versendet. Bei Nichtdeckung des Kontos im Rahmen eines Bankeinzugs können je nach Bank Rückläufer-Spesen entstehen. Wenn Sie zu viel bezahlt haben oder eine Rückzahlung benötigen, wird der Betrag nach Prüfung refundiert; dafür ist die Bekanntgabe Ihrer aktuellen IBAN erforderlich. Offene Posten können telefonisch abgefragt werden.
Wenn Sie versehentlich zu viel bezahlt haben oder eine Rückzahlung benötigen, wird der Betrag nach Prüfung refundiert. Dafür ist die Bekanntgabe Ihrer aktuellen IBAN erforderlich. Offene Posten können telefonisch abgefragt werden. Wenn eine Zahlung verspätet eingeht, wird eine Zahlungserinnerung versendet.
Melden Sie sich, wenn Sie:
- eine Zahlungsbestätigung benötigen
- offene Posten abfragen möchten
- eine Rückzahlung beantragen wollen
- Fragen zu Dauerauftrag oder SEPA-Lastschrift haben
- Zahlungsprobleme haben
Bei Zahlungsproblemen sollten Sie sich so früh wie möglich melden.
Kontakt zum Thema Kassastelle
Theresia WURZER
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Einnahmen - Mietenbuchhaltung, WBH-Anträge, Kassa
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 207 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Öffnungszeiten der Kassa
Die Kassa ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht erforderlich.
Wichtige Hinweise zur Zahlung bei der Kassastelle
- Halten Sie die Unterlagen zu ihrer Zahlung, Ihre Wohnadresse und Kundendaten bereit.
- Diese Informationen helfen dabei, Ihre Zahlung schneller zuzuordnen und Ihr Anliegen rasch zu bearbeiten.
- Wenden Sie sich bei Fragen an die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen.
Diese Informationen helfen dabei, Ihre Zahlung schneller zuzuordnen und Ihr Anliegen rasch zu bearbeiten.
Mahnwesen und Delogierung
– Informationen und Ablauf
Die regelmäßige Zahlung der Miete ist eine wichtige Grundlage für jedes Mietverhältnis bei Klagenfurt Wohnen. Wenn Zahlungen ausbleiben, können Mietrückstände entstehen, die weitere Schritte erforderlich machen.
Hier erfahren Sie, wie das Mahnwesen bei Klagenfurt Wohnen abläuft, welche Maßnahmen bei offenen Mietzahlungen gesetzt werden können und was eine Delogierung bedeutet. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie in solchen Situationen richtig reagieren und frühzeitig Lösungen finden können.
Wenn eine Miete nicht rechtzeitig bezahlt wird, erfolgt zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung. Liegt im nächsten Monat weiterhin ein offener Saldo vor, wird eine Mahnung versendet; dabei können Kosten zwischen 5,50 Euro und 15 Euro anfallen. Die Zahlungsfrist beträgt in beiden Mahnstufen 10 Tage.
Wenn Sie im Voraus wissen, dass Sie die Zahlung nicht fristgerecht leisten können, informieren Sie uns bitte frühzeitig, damit eine Mahnsperre für diesen Monat eingerichtet werden kann. Eine Ratenvereinbarung kann telefonisch oder persönlich angefragt werden; die Entscheidung darüber trifft das Mahnwesen. Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Mahnung berechtigt ist, oder wenn bei einer Zahlung ein Fehler im Verwendungszweck passiert ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Mahnwesen.
Reagiert ein Mieter oder eine Mieterin nicht und sind Rückstände von etwa zwei bis drei Monaten offen, kann ein Delogierungsverfahren über das Gericht eingeleitet werden. Über weitere Schritte informiert das Gericht per Einschreiben. Bei finanziellen Schwierigkeiten können unter anderem Volkshilfe, Sozialamt, Kärntner in Not, Caritas, Licht ins Dunkel oder die Kärntner Landesregierung unterstützen. Bei Rückständen von mindestens drei Monaten hintereinander kann keine Wohnbeihilfe beantragt werden. Solange Rückstände offen sind, kann außerdem kein neuer Antrag auf eine Wohnung gestellt werden. Zahlungsvereinbarungen können schriftlich bestätigt werden. Eine Vertretung ist bei Vorliegen einer Vollmacht möglich.
Melden Sie sich beim Mahnwesen, wenn Sie:
- eine Mahnung erhalten haben
- eine Ratenvereinbarung brauchen
- finanzielle Schwierigkeiten haben
- klären möchten, ob eine Mahnung berechtigt ist
- einen Fehler bei einer Zahlung vermuten
Je früher Sie sich melden, desto eher kann geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen.
Ansprechperson zu Mahnwesen und Delogierung
Elke MAIRITSCH
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Einnahmen - Delogierung, Mahnwesen, Insolvenzverfahren, Exekutionen, Verlassenschaften, Kassa, BK-Abrechnung
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 207 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Bei finanziellen Schwierigkeiten können unter anderem Volkshilfe, Sozialamt, Kärntner in Not, Caritas, Licht ins Dunkel oder die Kärntner Landesregierung unterstützen. Wenn die Miete dauerhaft nicht mehr leistbar ist, kommt je nach Situation auch eine Wohnbeihilfe oder eine Kündigung der Wohnung in Betracht. Bei Rückständen von mindestens drei Monaten hintereinander kann keine Wohnbeihilfe beantragt werden.
Wichtige Hinweise
- Zahlungserinnerung und Mahnung sind ernst zu nehmen.
- Die in Schreiben genannten Fristen müssen eingehalten werden.
- Zahlungsvereinbarungen können schriftlich bestätigt werden.
- Eine Vertretung ist bei Vorliegen einer Vollmacht möglich.
- Solange Rückstände offen sind, kann kein neuer Antrag auf eine Wohnung bei Klagenfurt Wohnen gestellt werden.
Kündigung einer Wohnung
– Ablauf und wichtige Informationen
Wenn Sie Ihre Wohnung bei Klagenfurt Wohnen kündigen möchten, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Damit wird der Kündigungsprozess offiziell eingeleitet und die weiteren Schritte können geplant werden.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kündigung richtig einreichen, welche Angaben notwendig sind und wie der Ablauf bis zur Wohnungsrückgabe funktioniert. So erhalten Sie einen klaren Überblick und können die Kündigung Ihrer Wohnung gut vorbereitet durchführen.
Kündigung – so gehen Sie vor
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten:
- Kündigung schreiben
– Geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an
– Nennen Sie die Wohnung, die Sie kündigen - Kündigung senden
– Schicken Sie die Kündigung an die Hausverwaltung - Frist einhalten
– Halten Sie die Kündigungsfrist aus Ihrem Mietvertrag ein - Termin mit zuständigem Hausverwalter vereinbaren
- Rückmeldung abwarten
– Sie erhalten eine Bestätigung
Das sollten Sie beachten:
Kündigen Sie rechtzeitig, damit die Frist eingehalten wird.
Bei Fragen unterstützt Sie die Hausverwaltung.
Für die Kündigung ist das Kündigungsformular von der Website zu verwenden. Dieses muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben übermittelt werden. Eine Übermittlung ist per E-Mail, per Post oder durch persönliche Abgabe möglich. Bei persönlicher Abgabe erhalten Sie eine Bestätigung, etwa in Form einer Kopie mit Eingangsstempel.
Wenn mehrere Personen im Vertrag angeführt sind, müssen alle unterschreiben. Achten Sie darauf, dass bei unterschiedlichen Verträgen unterschiedliche Kündigungsfristen vorgesehen sein können.. Als eingelangt gilt die Kündigung mit dem Datum der E-Mail-Versendung oder mit Eingang des Poststempels am Kuvert. Für Parkplätze oder Garagen ist ebenfalls das Kündigungsformular zu verwenden.
Das Kündigungsformular ist vollständig auszufüllen. Erforderlich sind insbesondere:
- Name der Mieterin oder des Mieters
- Anschrift
- Wohnanlage beziehungsweise Objekt
- Datum der Kündigung
- eigenhändige Unterschrift
Es wird ausschließlich das Kündigungsformular mit der eigenhändigen Unterschrift benötigt.
Für Wohnungen, Garagen und Parkplätze beträgt die Kündigungsfrist bei Klagenfurt Wohnen in den meisten Fällen ein Monat – bitte überprüfen Sie in Ihrem Mietvertrag Ihre Kündigungsfrist! Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsletzten.
Beispiel:
- Eingang des Kündigungsschreibens am 25. des Monats.
- Ende des Nutzungsverhältnisses: 31. des nächsten Monats. (z.B. Kündigung 25.6. – Auszug 31.7.)
Nachdem Ihre Kündigung eingegangen ist, bestätigt die Hausverwaltung den Eingang.
Im nächsten Schritt wird ein Termin für die Wohnungsrücknahme 2-3 Tage vor Mietvertragsende vereinbart. Die Wohnungsübernahme findet mit dem zuständigen Hausverwalter in der Wohnung statt.
Der Rückgabetermin wird mit dem zuständigen Hausverwalter vereinbart. Die Wohnung ist vollständig geräumt und besenrein zu übergeben; Gebrauchsspuren an den Wänden sowie farbige Wände sind auszumalen. Alle von den Mieter und Mieterinnen angebrachten Einbauten einschließlich Küche sind aus der Wohnung und dem dazugehörigem Kellerabteil zu entfernen, Bohrlöcher und Dübel zu verschließen. Bei der Rückgabe müssen alle Schlüssel vollständig retourniert werden, und zwar in derselben Anzahl wie bei der Wohnungsübernahme. Fehlen Schlüssel, kann dies Kosten verursachen.
Der Zustand der Wohnung wird bei der Rücknahme in einem Protokoll dokumentiert; zusätzlich werden Fotos erstellt. Auf Wunsch kann eine Kopie des Rückgabeprotokolls oder der Dokumentation angefordert werden. Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese vermerkt; dadurch entstehende Kosten können von der Kaution abgezogen werden, sofern eine Kaution vorhanden ist.
- Wohnung räumen und reinigen (inklusive Fliesen, Türen und Fenster, Jalousien, Badewanne, Duschtasse, WC-Schale, Waschbecken usw.)!
- Möbel, Einbauten, Aufkleber, Wandvertäfelungen, jegliche Arten von Deckenverkleidungen (z.B. Holzdecken), Tapeten usw. sind zu entfernen!
- Kellerabteil leer räumen und besenrein übergeben!
- Sind die Türstöcke und Dichtungen in Ordnung?
- Türen und Fenster auf Funktionalität überprüfen.
- Jalousien auf Gängigkeit prüfen (Kurbel, Seilzüge und Gestänge)
- Sind die Böden in Ordnung (Kratzer, Kerben, usw.)? Sesselleisten vollständig?
- Tropfen die Armaturen und lassen sie sich leicht schließen? Absperrventile auf Gängigkeit prüfen.
- Funktioniert der Boiler? Auf Dichtheit überprüfen? Prüfprotokoll?
- Sind Heizkörper und Heizkörperventile in Ordnung und vollständig?
- Sind die Schalter und Steckdosen alle vorhanden und in Ordnung?
- Klingel und Gegensprechanlage überprüfen
- Toilettenspülung auf Dichtheit überprüfen, rinnt diese?
- Toilettensitz auf ordnungsgemäße Befestigung überprüfen.
- Brause oder Badewanne inklusive Brauseschlauch auf Verkalkung und Dichtheit überprüfen? Reinigen!
- Haben Badewanne/Brausetasse Emailabsprünge? Sind Fliesen bzw. Ölanstrich und Silikonverfugung in Ordnung?
- Mauerbeschädigungen (Löcher zugipsen und verschleifen), keine dunklen Farben.
- Postkasten und Schloss auf Beschädigungen prüfen und Schlüssel kontrollieren.
- Private Gegenstände aus den Allgemeinräumen wie Dachböden, Keller usw. entfernen.
- Sind alle ursprünglich übergebenen Wohnungs- und Vorhangschloss-Schlüssel vorhanden?
- Strom abmelden.
- Heizung (wenn Fernwärme) abmelden.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe ohne Mietrückstand erfolgt die Rückzahlung der Kaution auf das angegebene Konto. In der Regel erfolgt die Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist, meist binnen 7 bis 14 Tagen. Wenn Sie schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, ist die Miete dennoch bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bezahlen.
Wenden Sie sich an die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:
- eine Kündigung einreichen möchten
- Fragen zum Ablauf haben
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Informationen an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen
- Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)
Diese Angaben helfen dabei, Ihre Anfrage schneller zuzuordnen und zu bearbeiten.
Hausverwaltung
Klagenfurt Wohnen
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zur Wohnungskündigung
- Maßgeblich sind immer die Regelungen in Ihrem Mietvertrag.
- Beachten Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag.
- Eine versäumte Kündigungsfrist kann dazu führen, dass sich der Vertrag verlängert.
- Ein Widerruf der Kündigung ist nicht automatisch möglich, sondern nur nach Einzelfallprüfung.
- Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsrückgabe.
- Schäden, die im aufrechten Mietverhältnis gemeldet werden, können bearbeitet werden; selbst verursachte Schäden können sich jedoch auf die Kaution auswirken.
- Klären Sie offene Fragen frühzeitig mit der Hausverwaltung.
Eine rechtzeitige Abstimmung erleichtert die Organisation der Wohnungsrückgabe und hilft, den Ablauf für alle Beteiligten klar zu planen.
Wohnbeihilfe
– Unterstützung bei den Wohnkosten
Die Wohnbeihilfe ist eine mögliche finanzielle Unterstützung für Ihre Wohnkosten. Sie richtet sich an Personen, deren Einkommen für die monatliche Miete nicht ausreicht, und wird von öffentlichen Stellen vergeben.
Hier erfahren Mieterinnen und Mieter von Klagenfurt Wohnen, was Wohnbeihilfe ist, wer sie beantragen kann und an welche Stellen Sie sich für weitere Informationen wenden können. So erhalten Sie einen Überblick über mögliche Unterstützung bei Ihren Wohnkosten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kärntner Landesregierung unter Wohnbeihilfe
Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Sie kann helfen, die monatliche Miete leichter bezahlen zu können. Die Unterstützung wird vom Amt der Kärntner Landesregierung vergeben und muss beantragt werden.
Ob Wohnbeihilfe möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum Beispiel:
- Höhe des Einkommens
- Anzahl der Personen im Haushalt
- Höhe der Wohnkosten
Die zuständige Stelle prüft jeden Antrag einzeln. Erst danach wird entschieden, ob eine Unterstützung möglich ist.
Wohnbeihilfe wird in der Regel bei der Kärntner Landesregierung beantragt. Diese Stelle prüft den Antrag und entscheidet über eine mögliche Unterstützung. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Beim Ausfüllen unterstützt das Bürgerservice.
Wenn Sie für den Antrag eine Vermieterbestätigung benötigen, wird diese von Klagenfurt Wohnen in der Paulitschgasse 13, 9020 Klagenfurt, ausgefüllt. Bei Fragen zum Bescheid, zu Einkommensgrenzen, zur Berechnung, zur Bearbeitungsdauer, zu Änderungen des Einkommens, zu Umzug oder zu einem möglichen Einspruch ist ebenfalls die Kärntner Landesregierung zuständig.
Für einen Antrag auf Wohnbeihilfe können verschiedene Unterlagen notwendig sein.
Typische Beispiele sind:
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Meldebestätigung
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom jeweiligen Antrag ab.
Die Wohnbeihilfe wird grundsätzlich an Klagenfurt Wohnen ausbezahlt. Bei neuen Mieterinnen und Mietern erfolgt die Auszahlung immer an Klagenfurt Wohnen; bei langjährigen Mieterinnen und Mietern wird dies je nach Zahlungsverhalten entschieden.
Bei Neueinzug sollte der Erstantrag sofort gestellt werden. Bei einem bestehenden Mietverhältnis sollte der Weitergewährungsantrag ungefähr zwei Monate vor Ablauf der Wohnbeihilfe-Bewilligung gestellt werden, damit keine Unterbrechung entsteht.
Melden Sie sich bei Fr. Wurzer (bei der Kassenstelle) von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:
- einen Wohnbeihilfe Antrag bzw. eine Vermieterbestätigung benötigen
- Informationen betreffend ihrer Zahlung benötigen
Damit Ihr Anliegen rasch bearbeitet werden kann, geben Sie bitte folgende Informationen an:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse oder Wohnanlage
- Ihr Anliegen
Ansprechpersonen zum Thema Wohnbeihilfe
Theresia WURZER
Abteilung Klagenfurt Wohnen
Einnahmen - Mietenbuchhaltung, WBH-Anträge, Kassa
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 2. Stock / Zimmer: 207 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Wichtige Hinweise zur Wohnbeihilfe
- Wohnbeihilfe muss aktiv beim Amt der Kärntner Landesregierung beantragt werden.
- Ob eine Unterstützung möglich ist, wird individuell geprüft.
- Bei Fragen können Sie sich an das Amt der Kärntner Landesregierung Wohnbeihilfe oder an Klagenfurt Wohnen, Fr. Wurzer/Kassa wenden.






