Zusammenleben

Hausordnung und Zusammenleben in Wohnanlagen

– Regeln für ein gutes Miteinander

In Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen leben viele Menschen unter einem Dach. Damit das Zusammenleben reibungslos und angenehm funktioniert, gibt es eine Hausordnung, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner gilt.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Verhaltensweisen im Alltag – von Rücksichtnahme und Ruhezeiten bis hin zur Nutzung von Gemeinschaftsbereichen. So tragen alle gemeinsam zu einem sicheren, sauberen und respektvollen Wohnumfeld bei.
Schnelle Orientierung

Hier geht's zur Hausordnung

Hausordnung – kurz erklärt

  • Rücksicht auf Nachbarn nehmen
  • Ruhezeiten beachten
  • Gemeinschaftsbereiche sauber halten
  • Fluchtwege freihalten
  • Gemeinschaftsbereiche ordentlich nutzen

Die Hausordnung hilft, das Zusammenleben im Haus angenehm und sicher zu gestalten.
Sie sorgt dafür, dass:

  • Ordnung im Gebäude erhalten bleibt
  • Gemeinschaftsbereiche von allen genutzt werden können
  • Rücksicht auf andere Bewohnerinnen und Bewohner genommen wird

Die Regeln gelten für alle Personen im Haus – auch für Besucherinnen und Besucher.

In einem Wohnhaus leben viele Menschen mit unterschiedlichen Tagesabläufen. Manche stehen früh auf, andere arbeiten abends oder nachts.

Darum ist Rücksicht auf Nachbarinnen und Nachbarn wichtig.
Zum Beispiel:

  • Lärm möglichst vermeiden
  • Ruhezeiten einhalten
  • gemeinschaftliche Bereiche sauber halten

Laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern oder andere handwerkliche Arbeiten sollten nur zu Zeiten, die die Lärmschutzverordung und Hausordnung zulässt, durchgeführt werden. So wird das Zusammenleben im Haus für alle angenehmer.

In jeder Wohnanlage gibt es Bereiche, die von allen Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam genutzt werden.

Zum Beispiel:

  • Treppenhäuser
  • Kellerbereiche
  • Höfe oder Grünflächen
  • Gemeinschaftsräume

Diese Bereiche sollen sauber und ordentlich genutzt werden.

Achtung! Freie Flucht- und Rettungswege:

  • In Stiegenhäusern oder Gängen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Dadurch bleiben Fluchtwege frei und das Gebäude bleibt sicher.
  • Fahrräder oder Kinderwagen sollen nur in dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.

Sauberkeit im Haus trägt zu einem angenehmen Wohnumfeld bei.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner können dazu beitragen:

  • Müll richtig entsorgen
  • Gemeinschaftsbereiche sauber halten
  • Ordnung im Gebäude beachten

Wenn Gemeinschaftsbereiche stark verschmutzt werden oder Fluchtwege blockiert sind, kann zusätzlicher Reinigungsaufwand entstehen. Dadurch können auch höhere Betriebskosten entstehen.
Ein gepflegtes Wohnhaus sorgt dafür, dass sich alle Bewohnerinnen und Bewohner wohlfühlen.

Melden Sie sich bei der Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:

  • Fragen zur Hausordnung haben
  • Informationen zum Zusammenleben im Haus benötigen

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • Ihr Anliegen
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

So kann Ihre Anfrage schneller zugeordnet und bearbeitet werden.

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Wichtige Hinweise zur Hausordnung

  • Halten Sie sich an die Regeln der Hausordnung.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.
  • Wenden Sie sich bei Fragen an die Hausverwaltung.

Nachbarschaft und Konflikte im Wohnhaus

– Gemeinsam Lösungen finden

In Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen leben viele Menschen mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten, Tagesabläufen und Bedürfnissen zusammen. Dabei kann es im Alltag gelegentlich zu Missverständnissen oder Konflikten kommen. Ein respektvoller Umgang und gegenseitige Rücksicht tragen jedoch wesentlich dazu bei, ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen.

Hier erfahren Sie, wie Konflikte im Wohnhaus entstehen können, wie Sie frühzeitig darauf reagieren und welche Möglichkeiten es gibt, Lösungen zu finden. Oft lassen sich Probleme bereits durch ein ruhiges Gespräch klären. Sollte das nicht ausreichen, kann auch die Hausverwaltung unterstützend tätig werden.

So erhalten Sie hilfreiche Informationen und praktische Hinweise, um das Zusammenleben in Ihrer Wohnanlage positiv zu gestalten undKonflikte zu vermeiden oder möglichst frühzeitig zu lösen.

Nachbarschaft – kurz erklärt

  • Rücksicht auf Nachbarn nehmen
  • Probleme früh ansprechen
  • Gespräche ruhig führen
  • Hausverwaltung informieren, wenn nötig

In einem Wohnhaus leben Menschen mit unterschiedlichen Tagesabläufen, Familienformen und Lebenssituationen.
Damit das Zusammenleben gut funktioniert, sind gegenseitige Rücksicht und Verständnis wichtig.
Zum Beispiel:

  • Ruhezeiten beachten
  • Gemeinschaftsbereiche ordentlich nutzen
  • Nachbarinnen und Nachbarn respektvoll behandeln

Ein respektvoller Umgang hilft, Konflikte im Haus zu vermeiden.
Viele Fragen des Zusammenlebens sind auch in der Hausordnung geregelt, die für alle Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen gilt.

Wenn Probleme entstehen, hilft oft ein ruhiges Gespräch.

Typische Nachbarschaftskonflikte entstehen etwa durch Lärmbelästigung, Verschmutzung im Stiegenhaus oder in anderen Allgemeinbereichen sowie durch strafrechtlich relevante Handlungen im Wohnobjekt. 

Bei einzelnen Vorfällen muss passend reagiert werden: Sind Allgemeinflächen blockiert, kann zunächst auf Hausordnung und Brandschutzverordnung hingewiesen werden. Zusätzlich sollte eine kurze Sachverhaltsschilderung an wohnen@klagenfurt.at geschickt werden. Unerlaubte Müllablagerungen können ebenfalls dort gemeldet werden. Bei direkter Wahrnehmung von Vandalismus ist zuerst die Polizei unter 133 zu rufen; Wer sich bedroht fühlt, sollte zuerst die Polizei verständigen und angeben, wer anruft, was passiert ist und wo es passiert ist. Werden Schäden erst später entdeckt, ist die Hausverwaltung zu informieren. 

Viele Konflikte lassen sich durch ein ruhiges persönliches Gespräch klären. Wenn das nicht gelingt, kann der Sachverhalt per E-Mail an wohnen@klagenfurt.at gemeldet werden, damit ein Mediationstermin mit den beteiligten Parteien geprüft werden kann.
Typische Situationen können zum Beispiel sein:

  • Lärm
  • Nutzung von Gemeinschaftsbereichen
  • Missverständnisse im Alltag

Ein offenes Gespräch kann dazu beitragen, dass Konflikte nicht größer werden.

Manchmal lässt sich ein Konflikt nicht direkt zwischen Nachbarinnen und Nachbarn lösen.
In solchen Fällen kann die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen unterstützen. Sie kann helfen:

  • Situationen zu klären
  • Informationen zur Hausordnung zu geben
  • mögliche Lösungen zu besprechen

Die Hausverwaltung versucht dabei, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
In bestimmten Fällen kann auch eine Mediation organisiert werden, bei der gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird.

In bestimmten Fällen kann auch eine Mediation organisiert werden, bei der gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird. Bei Gefahr in Verzug gilt jedoch nicht mehr das normale Konfliktmanagement: Das ist dann der Fall, wenn sofort gehandelt werden muss, weil sonst erhebliche Schäden entstehen oder sich verschlimmern können, etwa bei weiterlaufendem Wasser, beschädigten Stromleitungen, Gasgeruch, Brandgefahr oder anderen akuten Gefährdungen für Sicherheit, Gesundheit oder das Gebäude. In solchen Fällen darf und muss die Hausverwaltung sofort Maßnahmen zur Schadensbegrenzung veranlassen. Bei Gewalt, Bedrohungen, Einbruch, Vandalismus, aggressiven Personen oder eskalierenden Ruhestörungen ist hingegen umgehend die Polizei unter 133 zu verständigen.

Melden Sie sich bei der Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:

  • Unterstützung bei einem Konflikt benötigen
  • Fragen zum Zusammenleben im Haus haben

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • eine kurze Beschreibung des Problems
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

So kann Ihre Anfrage schneller zugeordnet und bearbeitet werden.

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

TIPPS für ein gutes Miteinander

Ein respektvoller Umgang im Alltag hilft, Konflikte zu vermeiden.
Zum Beispiel:

  • Rücksicht auf Nachbarinnen und Nachbarn nehmen
  • Probleme früh und ruhig ansprechen
  • Verständnis für unterschiedliche Lebensgewohnheiten zeigen
  • respektvoll miteinander umgehen

Ein gutes Miteinander macht das Wohnen für alle angenehmer.

Mediation und Konfliktmanagement im Wohnhaus

– Lösungen gemeinsam finden

In Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen treffen unterschiedliche Lebensweisen und Bedürfnisse aufeinander. Dabei können im Alltag auch Konflikte zwischen Nachbarinnen und Nachbarn entstehen. Um solche Situationen konstruktiv zu lösen, kann eine Mediation helfen.

In diesem Abschnitt erfahren Sie, was Mediation bedeutet, wann sie sinnvoll eingesetzt werden kann und wie sie dabei unterstützt, Konflikte in einem ruhigen und strukturierten Gespräch zu klären. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten im Alltag gut funktionieren und das Zusammenleben im Wohnhaus langfristig verbessern.

Mediation – kurz erklärt

Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Gespräch mit einer neutralen dritten Person. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn Konflikte im Wohnhaus nicht mehr direkt geklärt werden können, etwa bei Lärm, Müll, Gerüchen, Haustieren, bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Missverständnissen oder wiederkehrenden Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Mediation:

  • hilft bei Konflikten zwischen Nachbarinnen und Nachbarn
  • findet in einem neutralen Gesprächsrahmen statt
  • sucht gemeinsam nach tragfähigen Lösungen
  • wird freiwillig durchgeführt
  • Mediation ist ein Gespräch, bei dem eine neutrale Person zwischen zwei oder mehreren Parteien vermittelt.
  • Das Ziel ist, gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten gut leben können.
  • Im Mittelpunkt steht das Gespräch. Jede Seite kann ihre Sichtweise schildern und erklären, wie sie die Situation erlebt.
  • Die neutrale Vermittlung hilft dabei, Missverständnisse zu klären und gemeinsame Vereinbarungen für das Zusammenleben zu treffen.
  • Bei einer Mediation geht es nicht darum, Schuld zu suchen. Wichtig ist eine Lösung, die für alle Beteiligten im Alltag funktioniert.

Mediation kann sinnvoll sein, wenn Konflikte über längere Zeit bestehen oder Gespräche zwischen Nachbarn schwierig geworden sind.
Zum Beispiel bei:

  • wiederkehrenden Lärmbeschwerden
  • Streit über die Nutzung von Gemeinschaftsbereichen
  • länger andauernden Nachbarschaftskonflikten

Ein gemeinsames Gespräch kann helfen, die Situation besser zu verstehen und neue Lösungen zu finden.

Die Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen kann unterstützen, wenn Konflikte im Wohnhaus entstehen.
Sie kann zum Beispiel:

  • Gespräche anregen
  • auf bestehende Regeln wie die Hausordnung hinweisen
  • bei Bedarf eine Mediation vorschlagen

Ziel ist es, eine faire und für alle Beteiligten nachvollziehbare Lösung zu finden.

Eine erste Anfrage kann anonym erfolgen. Für die Durchführung der Mediation müssen die beteiligten Personen jedoch bekannt sein. Mediatorinnen und Mediatoren unterliegen der Verschwiegenheit. Inhalte werden nicht ohne Zustimmung weitergegeben. Eine Begleitperson kann nach vorheriger Abstimmung mitgenommen werden. Eine Mediation läuft in folgenden Schritten ab:

  • Beide Parteien stimmen einem gemeinsamen Gespräch zu.
  • Eine neutrale Person begleitet das Gespräch.
  • Jede Seite schildert ihre Sicht der Situation.
  • Gemeinsam wird nach möglichen Lösungen gesucht.

An einer Mediation nehmen die betroffenen Parteien und eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator teil. Je nach Fall kann auch die Hausverwaltung eingebunden sein. In der Regel umfasst ein Mediationsprozess ein bis zwei Termine von jeweils ein bis zwei Stunden, bei komplexeren Konflikten können diese länger dauern. Die Mediation ist kostenlos. Das erste Gespräch dient dazu, den Ablauf und die Regeln zu klären. Anschließend schildern alle Beteiligten ihre Sichtweise und es werden mögliche Lösungen gesammelt. Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Alle Beteiligten entscheiden selbst, ob sie an dem Gespräch teilnehmen möchten.

Wenn eine Seite nicht zustimmt, kommt keine Mediation zustande. In diesem Fall kommen andere Wege in Betracht, etwa eine Beschwerde bei der Hausverwaltung oder Rechtsabteilung, eine Schlichtungsstelle, bei akuten Störungen die Polizei oder weitere rechtliche Schritte. 

Vereinbarungen aus einer Mediation werden in der Regel schriftlich festgehalten und oft von allen Beteiligten unterschrieben. Werden diese Vereinbarungen nicht eingehalten, kann ein weiteres Gespräch stattfinden; darüber hinaus können andere Schritte über die Hausverwaltung, die Rechtsabteilung oder auf rechtlichem Weg gesetzt werden. Unabhängig davon kann die Hausverwaltung bei Verstößen, etwa bei Ruhestörung, auch während einer laufenden Mediation Maßnahmen setzen.

  • Mediation kann auch bei interkulturellen Missverständnissen oder bei Konflikten rund um Kinder und Spielplätze unterstützen.
  • Bei aggressivem Verhalten hat jedoch die Sicherheit Vorrang; Gespräche werden in solchen Fällen unterbrochen oder nicht weitergeführt.
  • Bei Gefahr, Gewalt, Drohungen oder Sachbeschädigung ist die Polizei beziehungsweise eine Anzeige der richtige Weg; solche Situationen sind nicht Gegenstand einer Mediation.
  • Bei wiederholten Ruhestörungen trotz Gesprächen sind eine Dokumentation, etwa durch ein Lärmprotokoll, sowie eine Meldung an die Hausverwaltung sinnvoll. 

Eine Mediation findet nicht online statt.

Eine Anfrage für eine Mediation oder Unterstützung bei einem Nachbarschaftskonflikt erfolgt über die Hausverwaltung und in weiterer Folge über die Rechtsabteilung.

Senden Sie bitte eine kurze Schilderung des Sachverhalts an wohnen@klagenfurt.at. Hilfreich sind dabei eine kurze Beschreibung des Problems, die Angabe der beteiligten Personen und Informationen dazu, welche Lösungsversuche es bisher bereits gegeben hat.

Auch eine unverbindliche Information oder erste Beratung ist über die Hausverwaltung oder die Rechtsabteilung möglich.

Eine Mediation kann helfen, da eine neutrale dritte Person die Konfliktparteien dabei unterstützt, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Praxis-TIPP:

  • Konflikte sollten möglichst frühzeitig angesprochen werden
  • Dabei hilft es, ruhig und sachlich zu bleiben
  • konkrete Beispiele nennen
  • andere ausreden lassen
  • Ich-Botschaften verwenden und gemeinsam nach Lösungen suchen
  • Wenn eine direkte Klärung nicht gelingt, sollte frühzeitig Kontakt zur Hausverwaltung oder Rechtsabteilung aufgenommen werden

Allgemeinflächen in Wohnanlagen

– Nutzung und wichtige Regeln

In den Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen gibt es Bereiche, die von allen Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam genutzt werden. Diese sogenannten Allgemeinflächen sind ein wichtiger Bestandteil des Wohnumfelds und tragen zu einem gelungenen Zusammenleben bei.

Damit diese Bereiche für alle gut nutzbar, sauber und sicher bleiben, gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, welche Flächen zu den Allgemeinbereichen zählen, wie sie genutzt werden dürfen und worauf im Hinblick auf Ordnung und Sicherheit zu achten ist. So wird ein angenehmes und sicheres Wohnumfeld für alle Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet.

Allgemeinflächen – kurz erklärt

  • werden von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt
  • gehören zur Wohnanlage
  • sollen sauber und ordentlich bleiben
  • müssen sicher und frei zugänglich sein
  • Allgemeinflächen sind Bereiche im Gebäude oder auf dem Grundstück, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen.
  • Sie gehören nicht zu einer einzelnen Wohnung, sondern zur gesamten Wohnanlage.
  • Diese Bereiche werden gemeinsam genutzt. Ein rücksichtsvoller Umgang hilft, dass alle sie sicher und angenehm nutzen können.

Typische Beispiele sind:

  • Stiegenhäuser und Gänge
  • Kellerbereiche
  • Höfe oder Grünflächen
  • Fahrradabstellräume
  • Gemeinschaftsräume
  • Spielplätze
  • Müllplätze

Welche Bereiche genau vorhanden sind, kann je nach Wohnanlage unterschiedlich sein.

Allgemeinflächen stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung.

Damit die Nutzung für alle gut funktioniert, ist ein rücksichtsvoller Umgang wichtig.
Zum Beispiel:

  • Gemeinschaftsbereiche sauber halten
  • Gegenstände nur in dafür vorgesehenen Bereichen abstellen
  • Rücksicht auf andere Bewohnerinnen und Bewohner nehmen

Welche Bereiche genau vorhanden sind, kann je nach Wohnanlage unterschiedlich sein. Zu den allgemein zugänglichen Flächen zählen je nach Anlage etwa Stiegenhaus, Keller, Hof, Kinderspielplatz, Grünflächen und Trockenräume. Fahrrad- oder Kinderwagenräume sind – sofern vorhanden – in der Regel beschriftet und befinden sich meist im Kellergeschoß.

  • Spielplätze sind je nach Wohnanlage vorhanden und dürfen genutzt werden. Eltern haften für ihre Kinder. Der Spielplatzbetreiber haftet für Schäden aus fehlerhaften oder mangelhaft gewarteten Spielgeräten, es werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt.
  • Müllplätze befinden sich im näheren Umkreis der Wohnanlage und sind immer zugänglich. Für Sperrmüll gibt es einmal jährlich eine Sperrmüllaktion in der Wohnanlage; außerhalb dieser Aktion muss Sperrmüll selbst in einem Altstoffsammelzentrum entsorgt werden.
  • Ungeziefer, Vandalismus oder wiederholte Beschädigungen sind der Hausverwaltung zu melden. Bei Vandalismus ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
  • Geplante Arbeiten an Allgemeinflächen werden per Aushang am schwarzen Brett bekanntgegeben.

In Stiegenhäusern, Gängen und anderen Fluchtwegen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
Zum Beispiel:

  • Möbel
  • Schuhkästen
  • Fahrräder

Diese Bereiche sind wichtige Fluchtwege und müssen frei bleiben. Freie Wege helfen im Notfall, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen. Im Brandfall können derartige Gegenstände bei Rauchbildung zu Todesfallen werden. Kellerabteile dürfen nicht für die Lagerung von leicht entzündlichen Materialien genutzt werden. 

Defekte Beleuchtungen, kaputte Türen, Gegensprechanlagen oder Eingangstüren sind der Hausverwaltung zu melden. 

Die Reinigung der Allgemeinflächen erfolgt entweder durch einen Hausbesorger/Hausarbeiter oder durch ein von der Hausverwaltung beauftragtes Unternehmen, in der Regel einmal pro Woche. Auch mangelhafte Reinigung ist der Hausverwaltung zu melden.

Melden Sie sich bei der Hausverwaltung von Klagenfurt Wohnen, wenn Sie:

  • Fragen zu Allgemeinflächen haben
  • Probleme mit der Nutzung von Gemeinschaftsbereichen feststellen
  • Schäden in Allgemeinflächen bemerken

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Hausverwaltung

Klagenfurt Wohnen

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Urban Gardening in Wohnanlagen

– Gemeinsam Grünflächen gestalten

Urban Gardening steht für gemeinschaftliches Gärtnern in der Stadt und kann auch in Wohnanlagen von Klagenfurt Wohnen eine Möglichkeit sein, Grünflächen aktiv zu gestalten. Dabei pflanzen Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam Blumen, Kräuter oder Gemüse und tragen so zu einem lebendigen und gepflegten Wohnumfeld bei.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was Urban Gardening bedeutet, welche Möglichkeiten es in Wohnanlagen gibt und worauf bei der Umsetzung zu achten ist. So können gemeinschaftliche Gartenprojekte entstehen, die das Zusammenleben fördern und den Austausch unter Nachbarinnen und Nachbarn stärken.

Urban Gardening – kurz erklärt

  • gemeinsames Gärtnern in der Stadt
  • kann in Wohnanlagen stattfinden
  • fördert Gemeinschaft und Austausch
  • braucht Rücksicht und klare Absprachen

Urban Gardening bedeutet, dass Menschen gemeinsam Pflanzen anbauen oder Grünflächen gestalten.
Zum Beispiel:

  • Gemüse oder Kräuter pflanzen
  • Blumenbeete anlegen
  • kleine Gemeinschaftsgärten pflegen

Solche Projekte entstehen oft gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern einer Wohnanlage.
Die Stadt Klagenfurt ermöglicht es im Rahmen eines Projektes in Zusammenarbeit mit Klagenfurt Wohnen Mieterinnen und Mietern in städtischen Wohnhausanlagen, kostenlos eigene Gartenflächen zu nutzen, um Gemüse, Kräuter und Blumen anzubauen und das Wohnumfeld nachhaltig zu begrünen. Die Nutzung erfolgt als unentgeltliche Bittleihe. Pro Nutzfläche können mehrere Parzellen vergeben werden.

Die Bittleihe ist jeweils an eine bestimmte Mieterin oder einen bestimmten Mieter gebunden. Diese Person kann das Beet gemeinsam mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern nutzen, das Nutzungsverhältnis bleibt jedoch an die jeweilige Vertragspartnerin oder den jeweiligen Vertragspartner gebunden.

Pro Nutzfläche gibt es in der Regel sechs bis acht Parzellen, die vertraglich vergeben werden. Die Nutzung erfolgt als unentgeltliche Bittleihe (Prekarium)

Gemeinschaftliches Gärtnern kann das Zusammenleben im Haus stärken.
Bewohnerinnen und Bewohner können gemeinsam:

  • Pflanzen pflegen
  • Beete gestalten
  • Grünflächen verschönern

So können Nachbarn miteinander ins Gespräch kommen und Verantwortung für ihre Wohnanlage übernehmen.

  • Alle am Projekt mitwirkenden “GärtnerInnen” verpflichten sich, vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Person ihrer Gruppe namhaft zu machen, welche als Ansprechperson zur Projektleitung für die jeweilige Beetanlage verantwortlich zeichnet.
  • Besonderes Augenmerk wird auf die Gemeinschaft gelegt. Hier gilt es durch ein gelebtes Miteinander einen gemeinsamen Zweck, nämlich die gemeinschaftliche Betreuung der Gartenfläche, umzusetzen. Es ist unwesentlich, welcher Abstammung, Religion oder sonstiger Unterschiede die jeweiligen Gärtnerinnen zuzuordnen sind.
  • Chemikalien, “Unkrautvernichter” und andere Mittel, welche dem Boden nachhaltig Schaden zufügen können, dürfen nicht zur Anwendung gelangen.
  • Der Anbau von “ausufernden” Pflanzen wie Kürbissen etc. setzt einen einstimmigen Beschluss der GärtnerInnen voraus.
  • Einigungen über gemeinsame Anschaffungen erfolgen durch die Gruppe. Hier ist insbesondere der Ankauf von Gartenschlauch und gemeinschaftlich genutzten Werkzeugen anzudenken.
  • Feste und Aktivitäten, welche über die Widmung der gärtnerischen Tätigkeiten hinausragen, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Bewilligung durch die Leihgeberin.
  • Gartenflächen dienen zum Anbau von Kräutern, Gemüse und Blumen.
  • Hunde der GärtnerInnen sind innerhalb der Beetanlage an der Leine zu halten, sowie ausreichend mit Wasser zu versorgen.
  • Jegliche Errichtung von Bauwerken (auch in Holzbauweise) ist untersagt. Davon ausgenommen ist die Abgrenzung der Beete bis zu einer Höhe von 50cm.
  • Kinder der GärtnerInnen dürfen nicht ohne Aufsicht in der Beetanlage verbleiben. Die Aufsichtsperson haftet für entstandene Schäden.
  • Müll, Restmüll, Biomüll ist in Eigenverantwortung durch die GärtnerInnen über den Hausmüll zu entsorgen.
  • Ordentliche Verhältnisse in der Anlage werden in unregelmäßigen Abständen durch die Leihgeberin überprüft.
  • Sitzgelegenheiten dürfen nach Absprache mit der/dem Verantwortlichen der Beetanlage aufgestellt werden. Die Haftung seitens der Stadt für Schäden ist ausgeschlossen. Die sichere Verwahrung obliegt den jeweiligen EigentümerInnen (Sturm etc.).
  • Treibstoffe für motorbetriebene Gartengeräte dürfen nicht am Gelände der Beetanlage gelagert werden.
  • Vernachlässigung oder “Nichtbewirtschaften” der Beetanlage ist durch die Ansprechperson der Leihgeberin bekannt zu geben.
  • Wasserkosten werden über einen Subzähler der Stadtwerke anteilig durch die GärtnerInnen getragen und separat vorgeschrieben.
  • Youngsters sind gleichsam willkommen wie Gartenprofis. “Eine Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied".
  • Zum Abschluss wünschen wir Ihnen viel Freude in ihrer Beetanlage.

Je nach Wohnanlage können unterschiedliche Bereiche für gemeinsames Gärtnern geeignet sein.
Zum Beispiel:

  • Innenhöfe
  • Grünflächen der Wohnanlage
  • kleine Gemeinschaftsgärten
  • Hochbeete

Ob solche Projekte möglich sind, hängt immer von der jeweiligen Wohnanlage ab.

Beim gemeinschaftlichen Gärtnern ist Rücksicht auf andere Bewohner wichtig.
Zum Beispiel:

  • Gemeinschaftsflächen sauber halten
  • Wege und Fluchtwege frei halten
  • nur geeignete Flächen nutzen

Grünflächen in Wohnanlagen sind grundsätzlich Gemeinschaftsflächen. Sie sollen von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können und dürfen nicht ohne Zustimmung verändert oder bepflanzt werden.
Deshalb müssen Urban-Gardening-Projekte immer gemeinsam geplant und mit der Hausverwaltung abgestimmt werden. 

Für die Nutzung gelten klare Regeln: Erlaubt sind Kräuter, Gemüse, Blumen sowie Pflanzen, die sich leicht wieder entfernen lassen. Nicht erlaubt sind Sträucher, Bäume und Pflanzen, die den Boden schädigen. Ausufernde Pflanzen wie etwa Kürbis dürfen nur mit Zustimmung aller beteiligten Gärtnerinnen und Gärtner gesetzt werden. 

  • Chemikalien oder Unkrautvernichter sind nicht erlaubt.
  • Tiere und Tierunterkünfte sind im Urban-Gardening-Bereich nicht erlaubt.
  • Ebenso ist Grillen nicht gestattet.
  • Bauliche Veränderungen sind unzulässig; zulässig sind nur Beetabgrenzungen bis zu 50 cm Höhe. Hochbeete sollten daher vorab mit der Hausverwaltung abgeklärt werden.

Der Wasserzugang wird von der Leihgeberin bereitgestellt. Die Gärtnerinnen und Gärtner erhalten dafür einen Schlüssel. Die Wasserkosten werden anteilig über einen Subzähler verrechnet. Solange keine anderslautende Verordnung oder Information zum sparsamen Umgang mit Wasser besteht, kann die Bewässerung im Sommer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass sich der Wasserverbrauch auf die Betriebskosten auswirkt.

Die Fläche ist sauber und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die Leihgeberin führt dazu unregelmäßige Kontrollen durch. Wird ein Beet nicht mehr gepflegt, ist dies durch die zuständige Ansprechperson zu melden. Die Leihgeberin kann die Bittleihe in diesem Fall widerrufen.

Eine Kompostablage ist nicht gestattet. Müll und Biomüll müssen eigenverantwortlich über den Hausmüll beziehungsweise die Biotonne entsorgt werden.

Werkzeuge müssen von den Nutzerinnen und Nutzern selbst beschafft werden. Sie sind in den eigenen Bereichen der Mieterinnen und Mieter zu lagern und dürfen nicht im Urban-Gardening-Bereich abgestellt werden. Gemeinschaftliche Anschaffungen können die beteiligten Gärtnerinnen und Gärtner untereinander vereinbaren.

  • Für Arbeiten im Gartenbereich gilt die Lärmschutzverordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt.
  • Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in der Beetanlage aufhalten.
  • Die Beetanlage ist gesondert markiert; die Leihnehmerin oder der Leihnehmer haftet für entstehende Schäden.

Die Leihnehmerin beziehungsweise der Leihnehmer hat die Leihgeberin schad- und klaglos zu halten. Die Gärtnerinnen und Gärtner haften solidarisch für Schäden, die durch sie oder ihn selbst oder durch Personen im eigenen Einflussbereich entstehen. Das gilt auch dann, wenn Pflanzen oder Nutzungen Gebäudeteile beeinträchtigen oder beschädigen.

Wenn Sie Interesse an einem Urban-Gardening-Projekt in Ihrer Wohnanlage haben, wenden Sie sich bitte an Klagenfurt Wohnen – Kontakt / Assistenz der Geschäftsführung. Die Vergabe der Flächen erfolgt dort direkt. Sind bereits alle Parzellen vergeben, wird eine Warteliste geführt. Da Urban Gardening nicht in jeder Wohnhausanlage möglich ist, hängt die Vergabe von den vorhandenen Flächen in der jeweiligen Anlage ab.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse oder Wohnanlage
  • eine kurze Beschreibung Ihrer Idee
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Diese Angaben helfen dabei, Ihre Anfrage zuzuordnen und zu prüfen, ob ein gemeinsames Projekt in Ihrer Wohnanlage möglich ist.

Auch wenn Sie Schäden an Grünflächen melden möchten, Fragen zur Nutzung haben, Konflikte rund um die Flächennutzung klären möchten, Informationen zu bestehenden Urban-Gardening-Projekten wünschen oder eine Besichtigung bestehender Flächen vereinbaren möchten, wenden Sie sich an die Hausverwaltung – Kontakt / Assistenz der Geschäftsführung.

Kontakt für Urban Gardening

Melinda SCHUPPE BA

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Assistenz der Geschäftsführung

Domplatz
Paulitschgasse 13 / Zimmer 246 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee