Weitere Gewerbeflächen

Weitere Gewerbeflächen in Klagenfurt

– Wirtschaftsstandort mit vielfältigen Möglichkeiten

Neben dem Business Park in Viktring bietet Klagenfurt Wohnen auch Gewerbeobjekte im Stauderhaus am Stauderplatz/Heiligengeistplatz sowie weitere Flächen in ganz Klagenfurt an.

Weitere Geschäftsobjekte

  • Fischlstraße 39
  • Feldhofgasse 14
  • Feldhofgasse 15
  • Flughafenstraße 6a, 6b
  • Kardinalschütt 4
  • Neuer Platz 2
  • St. Veiter Straße 238
  • Völkermarkterstraße 63a
  • Waaggasse 1
  • Strandcafe Lido Friedlstrand 1
  • Schweizerhaus Kreuzbergl 11

Geschäfte in Wohngebäuden

  • Stift Viktring Straße 3-7
  • Völkermarkterstraße 16
  • Linsengasse 2
  • Platzl 5, 6
  • Rosentalerstraße 54
  • Südbahngürtel 50
  • St. Ruprechterstraße 62
  • Pernhartgasse 10
  • Ramsauer Straße 36
  • Karl-Landsteinerstraße 7
  • Heiligen Geist Platz 2, 3
  • Stauderplatz 8
  • Pernhartgasse 12
  • Kempfstraße 12
  • Kindergartenstraße 6-10

Wenn Sie eine Geschäftsfläche anmieten möchten, nehmen Sie bitte telefonisch unter 0463 537 3320 oder per E-Mail an gewerbeimmobilien-wohnen@klagenfurt.at Kontakt mit Klagenfurt Wohnen auf. 

  • Voraussetzungen für die Anmietung sind unter anderem ein Gewerbeschein und eine Bonitätsprüfung.
  • Eine Übersicht über verfügbare Flächen mit Angaben zu Größe, Lage und Ausstattung finden Sie auf investinklagenfurt.at sowie auf willhaben.at.
  • Nach dem Erstkontakt per Telefon oder E-Mail ist für die in Frage kommende Bestandseinheit ein Mietantrag auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Informationen zur Miete für Büroflächen im Business Park oder in anderen Geschäftsobjekten erhalten Sie direkt bei Klagenfurt Wohnen sowie über investinklagenfurt.at und auf willhaben.at.
  • Je nach Nutzung sind eine Gewerbeberechtigung und eine Betriebsanlagengenehmigung bzw. Betriebsstättengenehmigung erforderlich.
  • Im Business Park Viktring stehen während der Öffnungszeiten ausreichend kostenlose Parkplätze für Kundinnen und Kunden sowie für Mieterinnen und Mieter zur Verfügung.
  • Anlieferungen sind während der Öffnungszeiten der ansässigen Betriebe bzw. des Business Parks in Viktring möglich.

Die Kündigung eines Gewerbeobjekts erfolgt per E-Mail an gewerbeimmobilien-wohnen@klagenfurt.at und/oder mittels Kündigungsschreiben an Klagenfurt Wohnen.

Nach der Kündigung erhalten Mieterinnen und Mieter ein Informationsschreiben mit den Vorgaben zur Rückgabe des Mietobjekts. 

Für die Rücknahme der Bestandseinheit wird zunächst ein Termin vereinbart; im Anschluss wird ein Übergabeprotokoll durch Klagenfurt Wohnen erstellt.
Bei Zahlungsverzug erfolgt das Mahnwesen über die Abteilung Rechnungswesen. Wie bei anderen Gewerbeobjekten wird zunächst gemahnt; im äußersten Fall kann bei Zahlungsunfähigkeit die Kündigung der Einheit durch den Vermieter erfolgen. 

Für Gewerbemieterinnen und -mieter sind eine Gewerbe- und Sachversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Darüber hinaus gibt es eine Jungunternehmerförderung.

Für Gewerbeobjekte gilt eine Hausordnung, die Mieterinnen und Mietern bei der Vermietung vorgelegt wird und zusätzlich an der Infotafel im Haus ersichtlich ist. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Gewerbemieterinnen und -mieter finden Sie bei Klagenfurt Wohnen auf der Homepage. Technische Defekte können über die Notrufnummern von Klagenfurt Wohnen gemeldet werden; zusätzlich ist dem Objekt ein Hausverwalter zugeteilt, der als Ansprechperson fungiert und die erforderlichen Professionisten beauftragt. Wartung und Instandhaltung werden durch Kontrollen der Hausverwaltung vor Ort sowie im Bedarfsfall durch Meldungen der Mieterinnen und Mieter organisiert.

Für Geschäftsflächen gelten die einschlägigen Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften, darunter OIB-Richtlinien, insbesondere Richtlinie 2 Brandschutz, AStV, TRVB 120 – Eigenkontrollen, Gewerbeordnung, Brandschutzkonzept, Brandschutzpläne, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, organisatorischer Brandschutz, Feuerbeschau und K-GFPO. Umbauten und Einbauten werden durch den Vermieter, die Geschäftsführung, den Stadtsenat und im Rahmen der Betriebsstätten-Genehmigung genehmigt. Beschilderung und Werbung außen sind nur mit Zustimmung der Geschäftsführung, den erforderlichen Bewilligungen und bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich mit Zustimmung der Abteilung Denkmalschutz möglich.

Die Betriebskosten werden jährlich abgerechnet

  • Gemeinschaftsflächen wie Wege und Parkplätze werden von der Hausverwaltung verwaltet und von beauftragten Professionisten betreut und gepflegt.
  • Für die Müllentsorgung stehen Müllinseln für sämtliche in Betrieben, Büros, Lagerflächen und Gewerbeflächen anfallenden Abfälle zur Verfügung.
  • Konflikte mit anderen Betrieben oder Nachbarn im Business Park sind telefonisch oder schriftlich an den zuständigen Hausverwalter von Klagenfurt Wohnen zu melden.
  • Zusätzlich gibt es einen Sicherheitsdienst mit vorgegebenen Streifendiensten und Kontrolltätigkeiten bzw. Kontrollpunkten bei Tag und Nacht. 

Die wichtigsten Dokumente und Anträge finden Sie auf der Seite Downloads Sie erhalten diese vom zuständigen Hausverwalter nach Anfrage unter gewerbeimmobilien-wohnen@klagenfurt.at.

Wenn Sie Fragen zum Business Park oder zu verfügbaren Flächen haben, wenden Sie sich bitte an Klagenfurt Wohnen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • den Namen Ihres Unternehmens
  • Ihr Interesse (z. B. Mietfläche oder Information)
  • eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens
  • Eine Möglichkeit zur Rückmeldung (Telefon oder E-Mail)

Vermietung von Geschäftslokalen und Businessflächen

Christian LACKNER

Abteilung Klagenfurt Wohnen

Hausverwalter

Domplatz
Paulitschgasse 13 / Zimmer: 203 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee